22 Şubat 2010 Pazartesi

Turkey Legal e-News - February 2010

Gesetzesentwurf bezüglich der Regulierung von genetisch geänderten Organismen ist angenommen.

Mit dem Entwurf wird bezweckt, im Rahmen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die Risiken von genetisch geänderten Organismen und deren Produkten zu vermeiden, die durch die Anwendung von modernen Biotechnologie gewonnen werden, die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen, die Umwelt und die biologische Vielfältigkeit zu schützen und deren Fortbestand zu bewirken.

Personen die entgegen den Regulierung solche Produkte importieren oder produzieren, droht eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis 12 Jahre; die die genetisch geänderten Organismen und deren Produkte entgegen in der Importgenehmigung genannten Zweck und im Bereich benutzen, verkaufen oder im Wissen dieser Eigenschaften solche kaufen, 4 bis 9 Jahre Gefängnisstrafe. Die Importeuere und die Eigentümer der Gene haben bei dem ersten Einfuhr der genetisch geänderten Organismen und deren Produkten beim jeweiligen Ministerium Antrag zu stellen, in dem die Informationen zum Inhalt der Produkte und der Nutzungszweck ausdrücklich zu erwähnen ist.



Gesetz zur Verstaatlichung wird geändert

Gemäss dem Entwurf zur Gesetzesänderung der Verstaatlichung werden bezüglich den Immobilien, die zwischen 9. Oktober 1956 bis 4. November 1983 ohne Entgelt verstaatlicht sind, die entsprechende Entschädigung entrichtet. Dafür hat der entsprechende Eigentümer seine Entschädigung zu fordern. In diesem Fall, wird die Angelegenheit durch Einigung gelöst.

Die Einigung erfolgt nach Barzahlung, Austausch der Verwaltung übergangene Immobilie, Zustellung vom beschränktes dingliches Recht oder Erteilung von Bebauungsrecht an einem anderen Ort.

Die Einigungsdebatten sind innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Falls Einigung erzielt wird, kann der Entschädigungsbertarg in Raten bezahlt, bei der gesetlicher Zinssatz angewandt wird. Falls zu keiner Einigung kommt kann der Eigentümer binnen 3 Monate Entschädigungsklage erheben.

Die Oppositionspartei vertritt die Ansicht, dass diese Regulierung substantiell verfassungswidrig ist und mit den Grundgesetzen keine Übereinstimmung hat. Sollte dieser Entwurf als Gesetz angenommen werden, würden Sie das Annulierungsverfahren am Verfassungsgericht einleiten.

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

SELCUK & SELCUK LAW FIRM

www.selcuk-selcuk.com.tr

www.twitter.com/ulyaselcuk