Änderungen bei der Istanbuler-Börse
Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.
Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.
Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:
• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.
• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.
• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.
• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)
• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.
• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.
• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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