Ratingsystem wird vom RTÜK geprüft
Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.
Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten
Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.
Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen
In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
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