Sammelgesetz verabschiedet: Was beinhaltet es?
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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