14 Ocak 2010 Perşembe

Turkey Legal e-News - January 2010 - 2

REGULIERUNG BEIM EINFUHR VON VERBRAUCHTEN MASCHINEN

Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

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