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16 Mayıs 2011 Pazartesi

Turkey - Legal e-News March-April 2011

Erhöhung von Sondersteuern und Umzug von Finanzbehörden von Ankara nach Istanbul


Ein Gesetzesentwurf sieht u.a. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.

Bei Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied zwischen Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartige Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkoholischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.

Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.



Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer (IstanbulPost, Nr. 26 April 2011)


Durch die Änderung der Verordnung sind einige Verfahrensregeln für die Anwendung des Arbeitserlaubnisgesetzes geändert worden. Eines der Ziele der Neuregelung ist die Beschleunigung des Verfahrens. Bei der Antragstellung aus dem Ausland ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zusendung der Bewerbungsunterlagen von drei auf zehn Tage verlängert worden. Aus der Verordnung wurde die „Anforderung weiterer Unterlagen“ sowie des Nachweises der Mitgliedschaft in einer Berufskammer herausgenommen.

Wird beim Eingang des Antrages festgestellt, dass dieser Unvollständig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung fehlender Unterlagen eingeräumt. Für die Bearbeitung sind feste Fristen vorgesehen: für die Anforderung von Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen und Ämtern 5 Tage; für Information und Stellungnahme maximal 15 Tage.

Zur Prüfung des Antrags werden weiter Kriterien wie Ausbildung, Gehalt, der Beitrag zur türkischen Wirtschaft sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses als Kriterium herangezogen. Hier sind im vergangenen Jahr die Prüfkriterien verschärft worden, so dass eine Genehmigung für die Beschäftigung in Kleinunternehmen erschwert wurde.

Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss binnen 30 Tagen beim zuständigen Polizeipräsidium Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Außerdem betreffen die Änderungen an der Verordnung insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung und Verfolgung der Bearbeitung über das Internet.


Änderung der Verordnung zur Sozialversicherungspflicht berufstätiger Ausländer

Wird ein Arbeitnehmer von einer Gesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Türkei entsandt, um dort im Namen des Unternehmens tätig zu werden, benötigt er in der Türkei keine Anmeldung bei der Sozialversicherung, sofern er im Ausland versichert ist. Für länger andauernde Einsätze gilt die Pflicht zur Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung, sofern nicht durch ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsland etwas anderes bestimmt ist.


Istanbul, 16.05.2011

Ulya Selçuk – Rechtsanwältin

SELCUK & SELCUK LAW FIRM

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13 Ocak 2010 Çarşamba

Turkey Legal e-News - January 2010 - 1

Antragstellung von Auslaender für Arbeitsgenehmigung in der Türkei über Internet ermöglicht

Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.

Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
  • Bei der Übergangsphase des Projekts, können Auslaender über das Internet, die e-Bewerbung unternehmen und ihre Dokumente nachtraeglich persönlich oder mit der Postsendung an das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz einreichen.
  • Durch die institutionelle Intergration kann über das Internet Informationsaustausch gestaltet werden, wobei die Antragsteller in jeder Phase des Prozesses den aktuellen Stand abrufen können. Neben den offiziellen Korrespondenzen, werden die Informationnen auch mittels e-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln an den Antragsteller erfolgen.
  • Die offiziellen Handlungen, werden vom Generaldirektorat zum Arbeitswesen Abteilungsdirektorat für Arbeitsgenehmigung von Auslaender unternommen. Die Informationen werden im Rahmen des e-Staates ein Teil der gemeinsamen Data-Base sein (www.turkiye.gov.tr).
  • Die Bewerbungen werden mit Mobil-Unterschrift ("e-sign") durch ein Kennwort (gewaehrt für einmalige Benutzung) eingeleitet.
  • Die Formulare über Internet-Bewerbung sowie die e-Archive für die Dokumentation werden den EU-Normen gerecht bearbeitet, die auch ein genereller Vergleich über die auslaendischen Arbeitnehmer gewaehren wird, wonach auch die entsprechenden Politiken zur diesbezüglichen gesetzlichen Regulierungen und Planungen bestimmt werden können.

Quelle: http://www.dunyagazetesi.com.tr/kategori.asp?id=148&Date

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

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