REGULIERUNG BEIM EINFUHR VON VERBRAUCHTEN MASCHINEN
Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
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Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
14 Ocak 2010 Perşembe
13 Ocak 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News - January 2010 - 1
Antragstellung von Auslaender für Arbeitsgenehmigung in der Türkei über Internet ermöglicht
Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
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Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
- Bei der Übergangsphase des Projekts, können Auslaender über das Internet, die e-Bewerbung unternehmen und ihre Dokumente nachtraeglich persönlich oder mit der Postsendung an das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz einreichen.
- Durch die institutionelle Intergration kann über das Internet Informationsaustausch gestaltet werden, wobei die Antragsteller in jeder Phase des Prozesses den aktuellen Stand abrufen können. Neben den offiziellen Korrespondenzen, werden die Informationnen auch mittels e-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln an den Antragsteller erfolgen.
- Die offiziellen Handlungen, werden vom Generaldirektorat zum Arbeitswesen Abteilungsdirektorat für Arbeitsgenehmigung von Auslaender unternommen. Die Informationen werden im Rahmen des e-Staates ein Teil der gemeinsamen Data-Base sein (www.turkiye.gov.tr).
- Die Bewerbungen werden mit Mobil-Unterschrift ("e-sign") durch ein Kennwort (gewaehrt für einmalige Benutzung) eingeleitet.
- Die Formulare über Internet-Bewerbung sowie die e-Archive für die Dokumentation werden den EU-Normen gerecht bearbeitet, die auch ein genereller Vergleich über die auslaendischen Arbeitnehmer gewaehren wird, wonach auch die entsprechenden Politiken zur diesbezüglichen gesetzlichen Regulierungen und Planungen bestimmt werden können.
Quelle: http://www.dunyagazetesi.com.tr/kategori.asp?id=148&Date
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
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Etiketler:
Antragstellung über Internet,
Arbeitsgenehmigung,
Türkei
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