Sammelgesetz zum Parlament gesendet: Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung von Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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