13 Ekim 2010 Çarşamba

Turkey Legal e-News October 2010

Verordnung zum Erwerb von Immobilien und beschränkten dinglichen Rechten von ausländischen Gesellschaften

Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.

Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.



Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert

Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.

Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.

Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.


Istanbul, 13.10.2010

Ulya Selçuk
Rechtsanwältin

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20 Eylül 2010 Pazartesi

Turkey Legal e-News - August - September 2010

„Gesundheitssteuer“ von Tabak- und Alkoholwaren

Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).


Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen

Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.


Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor

Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden



Verordnung zur organische Landwirtschaft

Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.

Istanbul, 21.09.2010

Ulya Selçuk

- Attorney at Law -

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16 Temmuz 2010 Cuma

Turkey Legal e-News - July 2010

Neue Periode zur Bekämpfung gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung

Das Finanzamt, aktualisiert seinen Aktionplan bezüglich der Bekämpfungsstrategie gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung zum 2011 – 2013. Diesbezügliche Gesetzesentwurf wird vom Koordinierungsrat für Wirtschaft begutachtet und auch entschieden. Demgemäss werden folgende Regulierungen eintreten: Online Nachstellungssystem bei Treibstoffen; Amt für soziale Sicherung, hat die Zahl der Arbeitslosen, die vorügebergehende Untätigkeitsgelder beziehen, dem Einkommensverwaltung zu melden; mit der Mitteilung der Bruttogehälter der Mitarbeiter mitsamt ihrer TR-ID-Nummer und Steuerabkürzungen, wird beabsichtigt, Gehalts- und Steuererklärungenunter der tatsächlichen Gehalt zu hindern; Kreditkartenbelege, werden ebenfalls als offizielle Zahlungsbelege akzeptiert; das gleiche wird auch für die e-Rechnungen gelten; die Buchführung wird elektronisch erfolgen, deren Prüfung von den Wirtschaftsprüfern wird im elektronischen Zustand unternommen wird; Zentrales System für Risikoanalyse wird entwickelt, wobei den Steuerpflichtigen gemäss entsprechenden Kriterien ein Zeugnis erteilt wird; die Grundbucheinträge werden ebenfalls elektronisch erfolgen.


Vorübergehende Einfuhr bezüglich Haushaltsgegenstände genehmigt

Durch die volle Freistellung der Haushaltsgegenständen von der Zollsteuer gegen eine Kaution wird deren vorübergehende Einfuhr genehmigt. Diese Regulierung beruht auf den Beschluss des Ministerrates zur Änderung der Anwendung von bestimmten Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458, welcher in Kraft getreten ist. Natürliche Personen, deren Wohnsitz ausserhalb den Grenzen des Türkischen Zollgebietes liegen, können von diesem Beschluss Gebrauch machen. Natürliche Personen, die ausserhalb den Grenzen des türkischen Zollgebietes für mindestens 24 Monate wohnhaft sind und zur Benutzung in ihren gemieteten oder deren Eigentum erworbenen Wohnungen ihre Haushaltsgegenstände in die Warenfreizügigkeit bringen, haben dieses Verfahren vor oder innerhalb von sechs Monaten ihrer Einreise in die Türkei zu vollziehen. Für diese Gegenstände ist die Erklärung zur Freizügigkeitseintritt abzugeben.

Bezüglich der Freistellung der Waren, die hinsichtlich Prüfungs-, Analyse- oder Testzwecks in die Warenfreigzügigkeit gebracht werden, ist die Bezeichnung „Selbstuntergang“ umgeändert als „im Zustand, der für den gleichen Zweck nicht mehr zu nutzen ist“.


Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird erneut reguliert

Die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, werden zum ersten Mal im Rahmen eines Sondergesetzes geregelt, die folgendes regulieren: Risikovermeidung bei der Herstellung von Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen seitens des Arbeitgebers; Bekämpfung mit den Risiken an ihrer Quelle; Sorfältigkeit bei der Arbeitsweise und Produktionsmethode; insbesondere die Vermeidung von negativen Einflüssen der monotonen Arbeits- und Produktionstempo auf die Gesundheit und Sicherheit, falls es nicht zu vermeiden ist deren Minderung; Anpassung an technischen Entwicklungen; Ersetzung von gefährlichen Stoffen, mit gefahrlosen oder weniger gefährlichen, die insbesondere die Produktionsmethode und –weise, Arbeitsatmosphäre und –konditionen betreffen; eine folgerichtige und generelle Entwicklung von Massnahmenpolitiken bezüglich Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitskonditionen, Sozialbeziehungen und Arbeitsatmosphäre; die Schutzmassnahmen für die Gruppen werden zu den persönlichen Vorrecht haben; die Arbeitnehmer sind mit entsprechenden Anweisungen zu belehren.

Falls die Arbeitnehmer mit ernsthaften und nahen Gefahren ausgesetzt sind, können sie sich beim Arbeitnehmer oder dessen Vertreter bewerben und die Einleitung von erforderlichen Massnahmen einfordern. Bis zu der Entscheidung des Arbeitgebers über eine solche Forderung, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder falls die Möglichkeit ausgeschlossen ist von der ernsthaften Gefahr zu entkommen, den Arbeitsplatz verlassen, wobei seine Rechte zum Dienst vorbehalten bleiben.

Istanbul, 16.07.2010

Ulya Selçuk – Rechtsanwältin

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30 Haziran 2010 Çarşamba

Turkey Legal e-News June 2010

Änderung im Berggesetz

Gemäss dem Gesetz, können die Bergtätigkeiten und die Ausführung der Genehmigungsprozedere vom Ministerium für Energie und Naturquellen unter Vorbehalt der erwonnenen Rechten begrenzt werden. Sollten die Gründe für die Begrenzung der entsprechenden Bergfelder aufgehoben werden, können sie durch eine Versteigerung zur Minenaufsuchung eröffnet werden. Bei Aufsuchungen innerhalb des staatlichen Forstes, werden die Gesetzesbestimmungen zum Forstwesen angewandt. Die Bergtätigkeiten auf den Olivenplantagen sind vom Gesetz ausgeschlossen.

Die Produktionstätigkeiten bei den Bergwesen und diesbezügliche Eröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von Betrieben auf diesen Feldern, wird von der Provinzverwaltung erteilt. Für die Genehmigungen bezüglich Bergtätigkeiten innerhalb von Feldern mit Bebauungsgenehmigung ist der Antrag an den entsprechenden örtlichen Ämtern zu richten.

Bei Feststellung von Mineraltransport ohne Transportbeleg, wird die Bergmine beschlagnahmt und eine verwaltungsrechtliche Geldbusse angehängt, die dem fünf-fachen Preis bei den Verkäufen am Bergwerk entgegenkommt. Das gleiche Verfahren wird auch bei der Feststellung vom Bergtätigkeiten ohne Genehmigung oder jene auf Genehmigungsfeldern von Dritten angewandt, wobei die zwei-fache Geldbusse gelten wird. Die beschlagnahmten Minen werden vom administrativen Ämtern verkauft und der Preis an die Konten der Provinzverwaltung übertragen.

Bei der Gewährung von Genehmigung zur Bergtätigkeit ist die Einzahlung von Gebühr und Zusicherung zwingend vorgeschrieben. Die Genehmigungsgebühr bei der Gewährungsphase und abhängig von der Genehmigungsfrist beträgt jährlich pro Hektar, 1 % der jährlichen Genehmigungsgebühr. Diese kann vom Ministerrat um 50 % erhöht oder gesenkt werden. Bei Antragstellung für Produktionsgenehmigung in der Aufsuchungsphase und Betriebsgenehmigung, ist eine Zusicherung für Umweltschutz zu leisten. Nach der Wiederherstellung der Berggelände zur seinem Erstzustand einheitlich mit dem Umwelt, kann mit der Beendigung der Bergtätigkeit diese Zusicherung zurückerstattet werden.

Das Anteilrecht des Staates von der Mineralproduktion wird vom Mineralpreis einkassiert, die am Bergwerk gewonnen wird. Falls die produzierte Mine als Rohstoff benutzt oder verkauft wird, gilt ebenfalls der Preis am Bergwerk, welche nicht weniger als die Präsedenzpreise betragen darf. Das Anteilsrecht des Staates beträgt 1 % bis 4 %. An Feld, wo der Staat das Ermächtigungs- und Verfügungsrecht besitzt, beträgt das Anteilsrecht 30 %.

Das erste Jahr nach der Ausstellung der Genehmigung für Minensuche wird als Vor-Aufsuchung-Phase definiert. Während dieser Phase ist die Ausstellung eines Berichtes zwingend vorgesehen, dass alle Tätigkeiten zum Aufsuchungsprojekt vollzogen sind, der den Weg für das Recht der allgemeinen Aufsuchung eröffnen wird; auch in dieser Phase ist dergleicher Bericht auszufertigen, widrigenfalls wird die Genehmigung annuliert.

Bei der Feststellung von Tätigkeiten, die dem Betriebsprojekt entgegen unternommen werden oder Lebens- und Gütergefahr verursachen können, wird die Tätigkeit zur Minenproduktion gestoppt.

Falls im Rahmen der Royalty-Verträge, die der Eigentümer der Berkwerkgenehmigung, im Ganzen oder zum Teil des Genehmigungsfeldes mit Dritten abgeschlossen hat, wegen der Bergtätigkeit verwaltungsrechtliche, finanzielle oder rechtliche Haftungen im Rahmen der Arbeitsgesundheit und –sicherung hervorgerufen wird, so stehen diesem dem Royalty-Inhaber. Allerdings wird dadurch die Haftungen des Genehmigungseigentümers gemäs dem Berggesetz nicht aufgehoben.


Istanbul, 30.06.2010

Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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24 Mayıs 2010 Pazartesi

Turkey Legal e-News May 2010

Eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft: Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung.

Staatsminister Ali Babacan hat die Detailles zur Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung bekanntgegeben. “So wie die Freiheit der türkischen Zentralbank hinsichtlich den Geldpolitiken gegeben ist, wird betreffend der Finanzpolitiken mit der Finanzordnung eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft beginnen”, so Babacan. Der wichtigste Grund warum die Türkei eine Finanzordnung braucht sei, den öffentlichen Finanzpolitiken eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewähren. Babacan führte wie folgt aus: “Bis jetzt war man mit einer drei jährigen Perspektive begrenzt, in dem ein mittelfristiges Programm und ein Finanzplan erstellt wurde. Mit einer solchen konkreten Planung, sind Ziele zu errichten, die in langfristigen Perspektiven behandelt werden, wodurch der Weg der Risikenprämien in der Türkei gesenkt werden können. Die Einlagen- und Kreditfristen bildeten bis jetzt ein Problem in der Türkei, da die öffentlichen Perspektiven kurz gehalten waren. Mit langfristigen Perspektiven werden auch die Zinssätze der Einlagen und Kreditte verlängert, womit auch der Weg zu langfristigen Quellen für die privaten Wirtschaftszweigen geöffnet wird, die niedrigere Kosten veranlassen werden. Deswegen ist die stationäre Einsicht einer Finanzdisziplin einzuleiten, die jeglicher globaler Kondition und Konjunktur angepasst ist.

TÜSIAD (Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer) hat die Entwurfsvorlage begrüsst, wobei sie aber auch die Anmerkung gebracht hat, dass die Einsetzung von unabhängigen Institutionen angebrachter wäre, da gemäss diesem Gesetz das Finanzministerium die Kontrolle über dessen Umsetzung haben werde.

Der Entwurf wurde auch zur Einsichtnahme an die OECD, Europäischen Kommission, IMF und Weltbank vorgelegt. Die Buchhaltung und Berichtigung von Unternehmen, sind gemäss den EU und internationalen Standart zu führen.


Die Arbeitsgeber haben innerhalb 5 Tage ab des berechtigten Krankenurlaubs, die Zahlungen bezüglich der vorübergehenden Untätigkeit mitzuteilen

Die Mitteilung ist an die Sozialanstalt für Versicherung über deren Internetseite auszuführen. Gegen die Arbeitgeber, die diese Mitteilungspflicht nicht eingehalten, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbusse fällig.


Sportsvereine dürfen keine Marken von alkoholischen Getränken als Vereinsnamen benutzen

Gemäss dem Entwurf zur Verordnung zum Verfahren und Grundlagen beim Verkauf und Anbieten von Tabakwaren und alkolischen Getränken werden wichtige Änderungen unternommen. In diesem Rahmen wird verboten, die Marken von alkolischen Getränken als Namen von Sportvereinen zu gewähren. Weiteres wird im Entwurf die Verkaufstätigkeiten und –genehmigung, Stellen, an denen kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken unternommen werden, Preismitteilungen, Werbung und Sponsorships, Prüfungen und Massnahmen reguliert - z.B. der Verkauf von alkolischen Getränken und Tabakwaren an Automaten werden verboten. Die Verkaufsgenehmigung, die vor dieser Verordnung erteil worden sind, bleiben bis zum 31. März 2011 weiterhin gültig. Die verordnungswidrigen Punkte von Verkaufsstellen sind innerhalb 90 Tage ab der Bekanntgabe dieser Verordnung zu beseitigen bzw. anzupassen.



Istanbul, 14.05.2010

Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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19 Nisan 2010 Pazartesi

Turkey Legal e-News - April 2010

Ratingsystem wird vom RTÜK geprüft

Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.

Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten

Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.

Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen

In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.

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25 Mart 2010 Perşembe

Turkey Legal e-News - March 2010

Änderungen bei der Istanbuler-Börse

Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.

Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.

Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:

• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.

• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.

• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.

• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)

• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.

• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.

• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.

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