Gesetzesentwurf bezüglich der Regulierung von genetisch geänderten Organismen ist angenommen.
Mit dem Entwurf wird bezweckt, im Rahmen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die Risiken von genetisch geänderten Organismen und deren Produkten zu vermeiden, die durch die Anwendung von modernen Biotechnologie gewonnen werden, die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen, die Umwelt und die biologische Vielfältigkeit zu schützen und deren Fortbestand zu bewirken.
Personen die entgegen den Regulierung solche Produkte importieren oder produzieren, droht eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis 12 Jahre; die die genetisch geänderten Organismen und deren Produkte entgegen in der Importgenehmigung genannten Zweck und im Bereich benutzen, verkaufen oder im Wissen dieser Eigenschaften solche kaufen, 4 bis 9 Jahre Gefängnisstrafe. Die Importeuere und die Eigentümer der Gene haben bei dem ersten Einfuhr der genetisch geänderten Organismen und deren Produkten beim jeweiligen Ministerium Antrag zu stellen, in dem die Informationen zum Inhalt der Produkte und der Nutzungszweck ausdrücklich zu erwähnen ist.
Gesetz zur Verstaatlichung wird geändert
Gemäss dem Entwurf zur Gesetzesänderung der Verstaatlichung werden bezüglich den Immobilien, die zwischen 9. Oktober 1956 bis 4. November 1983 ohne Entgelt verstaatlicht sind, die entsprechende Entschädigung entrichtet. Dafür hat der entsprechende Eigentümer seine Entschädigung zu fordern. In diesem Fall, wird die Angelegenheit durch Einigung gelöst.
Die Einigung erfolgt nach Barzahlung, Austausch der Verwaltung übergangene Immobilie, Zustellung vom beschränktes dingliches Recht oder Erteilung von Bebauungsrecht an einem anderen Ort.
Die Einigungsdebatten sind innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Falls Einigung erzielt wird, kann der Entschädigungsbertarg in Raten bezahlt, bei der gesetlicher Zinssatz angewandt wird. Falls zu keiner Einigung kommt kann der Eigentümer binnen 3 Monate Entschädigungsklage erheben.
Die Oppositionspartei vertritt die Ansicht, dass diese Regulierung substantiell verfassungswidrig ist und mit den Grundgesetzen keine Übereinstimmung hat. Sollte dieser Entwurf als Gesetz angenommen werden, würden Sie das Annulierungsverfahren am Verfassungsgericht einleiten.
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Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
22 Şubat 2010 Pazartesi
14 Ocak 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News - January 2010 - 2
REGULIERUNG BEIM EINFUHR VON VERBRAUCHTEN MASCHINEN
Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.
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13 Ocak 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News - January 2010 - 1
Antragstellung von Auslaender für Arbeitsgenehmigung in der Türkei über Internet ermöglicht
Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
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Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
- Bei der Übergangsphase des Projekts, können Auslaender über das Internet, die e-Bewerbung unternehmen und ihre Dokumente nachtraeglich persönlich oder mit der Postsendung an das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz einreichen.
- Durch die institutionelle Intergration kann über das Internet Informationsaustausch gestaltet werden, wobei die Antragsteller in jeder Phase des Prozesses den aktuellen Stand abrufen können. Neben den offiziellen Korrespondenzen, werden die Informationnen auch mittels e-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln an den Antragsteller erfolgen.
- Die offiziellen Handlungen, werden vom Generaldirektorat zum Arbeitswesen Abteilungsdirektorat für Arbeitsgenehmigung von Auslaender unternommen. Die Informationen werden im Rahmen des e-Staates ein Teil der gemeinsamen Data-Base sein (www.turkiye.gov.tr).
- Die Bewerbungen werden mit Mobil-Unterschrift ("e-sign") durch ein Kennwort (gewaehrt für einmalige Benutzung) eingeleitet.
- Die Formulare über Internet-Bewerbung sowie die e-Archive für die Dokumentation werden den EU-Normen gerecht bearbeitet, die auch ein genereller Vergleich über die auslaendischen Arbeitnehmer gewaehren wird, wonach auch die entsprechenden Politiken zur diesbezüglichen gesetzlichen Regulierungen und Planungen bestimmt werden können.
Quelle: http://www.dunyagazetesi.com.tr/kategori.asp?id=148&Date
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Etiketler:
Antragstellung über Internet,
Arbeitsgenehmigung,
Türkei
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