25 Mart 2010 Perşembe

Turkey Legal e-News - March 2010

Änderungen bei der Istanbuler-Börse

Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.

Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.

Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:

• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.

• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.

• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.

• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)

• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.

• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.

• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

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22 Şubat 2010 Pazartesi

Turkey Legal e-News - February 2010

Gesetzesentwurf bezüglich der Regulierung von genetisch geänderten Organismen ist angenommen.

Mit dem Entwurf wird bezweckt, im Rahmen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die Risiken von genetisch geänderten Organismen und deren Produkten zu vermeiden, die durch die Anwendung von modernen Biotechnologie gewonnen werden, die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen, die Umwelt und die biologische Vielfältigkeit zu schützen und deren Fortbestand zu bewirken.

Personen die entgegen den Regulierung solche Produkte importieren oder produzieren, droht eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis 12 Jahre; die die genetisch geänderten Organismen und deren Produkte entgegen in der Importgenehmigung genannten Zweck und im Bereich benutzen, verkaufen oder im Wissen dieser Eigenschaften solche kaufen, 4 bis 9 Jahre Gefängnisstrafe. Die Importeuere und die Eigentümer der Gene haben bei dem ersten Einfuhr der genetisch geänderten Organismen und deren Produkten beim jeweiligen Ministerium Antrag zu stellen, in dem die Informationen zum Inhalt der Produkte und der Nutzungszweck ausdrücklich zu erwähnen ist.



Gesetz zur Verstaatlichung wird geändert

Gemäss dem Entwurf zur Gesetzesänderung der Verstaatlichung werden bezüglich den Immobilien, die zwischen 9. Oktober 1956 bis 4. November 1983 ohne Entgelt verstaatlicht sind, die entsprechende Entschädigung entrichtet. Dafür hat der entsprechende Eigentümer seine Entschädigung zu fordern. In diesem Fall, wird die Angelegenheit durch Einigung gelöst.

Die Einigung erfolgt nach Barzahlung, Austausch der Verwaltung übergangene Immobilie, Zustellung vom beschränktes dingliches Recht oder Erteilung von Bebauungsrecht an einem anderen Ort.

Die Einigungsdebatten sind innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Falls Einigung erzielt wird, kann der Entschädigungsbertarg in Raten bezahlt, bei der gesetlicher Zinssatz angewandt wird. Falls zu keiner Einigung kommt kann der Eigentümer binnen 3 Monate Entschädigungsklage erheben.

Die Oppositionspartei vertritt die Ansicht, dass diese Regulierung substantiell verfassungswidrig ist und mit den Grundgesetzen keine Übereinstimmung hat. Sollte dieser Entwurf als Gesetz angenommen werden, würden Sie das Annulierungsverfahren am Verfassungsgericht einleiten.

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

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14 Ocak 2010 Perşembe

Turkey Legal e-News - January 2010 - 2

REGULIERUNG BEIM EINFUHR VON VERBRAUCHTEN MASCHINEN

Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.

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13 Ocak 2010 Çarşamba

Turkey Legal e-News - January 2010 - 1

Antragstellung von Auslaender für Arbeitsgenehmigung in der Türkei über Internet ermöglicht

Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.

Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
  • Bei der Übergangsphase des Projekts, können Auslaender über das Internet, die e-Bewerbung unternehmen und ihre Dokumente nachtraeglich persönlich oder mit der Postsendung an das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz einreichen.
  • Durch die institutionelle Intergration kann über das Internet Informationsaustausch gestaltet werden, wobei die Antragsteller in jeder Phase des Prozesses den aktuellen Stand abrufen können. Neben den offiziellen Korrespondenzen, werden die Informationnen auch mittels e-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln an den Antragsteller erfolgen.
  • Die offiziellen Handlungen, werden vom Generaldirektorat zum Arbeitswesen Abteilungsdirektorat für Arbeitsgenehmigung von Auslaender unternommen. Die Informationen werden im Rahmen des e-Staates ein Teil der gemeinsamen Data-Base sein (www.turkiye.gov.tr).
  • Die Bewerbungen werden mit Mobil-Unterschrift ("e-sign") durch ein Kennwort (gewaehrt für einmalige Benutzung) eingeleitet.
  • Die Formulare über Internet-Bewerbung sowie die e-Archive für die Dokumentation werden den EU-Normen gerecht bearbeitet, die auch ein genereller Vergleich über die auslaendischen Arbeitnehmer gewaehren wird, wonach auch die entsprechenden Politiken zur diesbezüglichen gesetzlichen Regulierungen und Planungen bestimmt werden können.

Quelle: http://www.dunyagazetesi.com.tr/kategori.asp?id=148&Date

Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin

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