Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
24 Eylül 2012 Pazartesi
Turkey Legal e-News September 2012
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft nach dem neuen Handelsgesetzbuch
Von Ulya Selçuk – IstanbulPost Nr. 43 Sep. 2012 s. 6
http://www.jdsupra.com/legalnews/die-grndung-einer-kapitalgesellschaft-n-61124/
Mit dem Inkrafttreten des neuen türkischen Handelsgesetzbuches gelten neue Regeln für die Gründung von Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Neuerungen beziehen sich auf die zugestagten Kapitaleinlagen, die Gründererklärung, Prüfungsberichte, Vorstandsmitglieder sowie die Ernennung von Direktoren und die damit verbundenen Prozeduren. Aus diesem Grund gewinnt eine bewusste Gestaltung des Gesellschaftsvertrages an Bedeutung.
Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens
Mit dem neuen Handelsgesetzbuch reicht es auch, den Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens kurz zu umreissen. Unternehmen können auf das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Unternehmensziel bezogen und im Rahmen rechtlicher Bestimmungen jede Art von Tätigkeit ausüben.
Auf der Grundlage des bis zum 1. Juli 2012 gültigen alten Handelsgesetzbuches durften Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur Tätigkeiten ausführen, die im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich genannt waren. Aus diesem Grund wurden alle zukünftig vorgesehenen Tätigkeiten aufgeführt.
Mindestkapital
Das Mindestkapital wurde bei Gesellschaften mit beschränkter Hatung auf 10.000 TL, bei Aktiengesellschaften auf 50.000 TL angehoben. Für Aktiengesellschaften, die nicht börsennotiert sind, jedoch über Kapitaleintragungen verfügen, liegt dieser Betrag bei mindestens 100.000 TL. Gesellschaften, die über ein geringeres Kapital verfügen, müssen es bis zum 14. Februar 2014 aufstocken.
Die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt 25 TL bzw. Muss durch diesen Betrag teilbar sein.
Form des Kapitalnachweises: Rückkehr zum Sperrkonto:
Gemässeiner neuen Bestimmung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften verpflichten sich die Gründer bedingungslos, ihren Kapitalanteil vollständig einzuzahlen. Geldzahlungen werden auf ein im Namen der Gesellschaft eingetragenes, bei einer auf der Grundlage des Bankengesetzes arbeitenden Bank eingezahlt, auf das nur die Gesellschaft Zugriff hat.
Dementsprechend müssen, wenn die Einlage ganz oder teilweise als Geldzahlung erfolgt, mindestens 25 Prozent vor der Eintragung, der verbleibende Betrag innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung eingezahlt werden. Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Mindesteinlage erhöht sowie die Frist für die Zahlung des verbleibenden Kapitalanteils verkürzt werden.
Als Kapital kann auch Vermögen angegeben werden, soweit es sich preislich bewerten und übertragen lässt. Dabei muss aber ein alleiniges Verfügungsrecht bestehen und es nicht als Pfand angegeben bzw. zur Pfändung ausgeschrieben sein. Als Vermögen können auch Urheberrechte oder Patentrechte, Markennamen sowie andere nicht materielle Güter angegeben werden.
Zahlt der Gesellschafter/ Aktionäre
Sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Aktiengesellschaften können als 1-Personen-Gesellschaften gegründet bzw. darin umgewandelt werden. Auf diese Weise ist die Gefahrt, dass ein Unternehmen mit einer Mindestzahl von Gesellschaftern gegründet wird, bei ihrem Ausscheiden jedoch ein Auflösungsgrund eintritt, aufgehoben. Sollte beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von zwei Gesellschaftern gegründet werden, von denen einer austritt, so muss dies binnen 7 Tagen dem zuständigen Handelsregister mitgeteilt und eingetragen werden.
Direktor
Mindestens ein Gesellschafter muss zum Direktor des Unternehmens bestellt werden.
Was ist eine Gründungserklärung?
Die Gründungserklärung ist eine vorgeschrieben Erklärung, die bei der Unternehmensgründung vorbereitet und durch die Gesellschafter unterschrieben werden muss. In dieser Erklärung müssen folgende Sachverhalte enthalten sein:
• Wenn eine Sacheinlage getätigt oder ein Betrieb übernommen wird, dass sie dem vorgesehenen Wert entspricht sowei eine auf Dokumente gestützte Darlegung der Erforderlichkeit.
• Wenn Wertpapiere eingebracht werden, deren Wert sowie eine Bewertung ihrer konsolidierten Abschlüsse der vergangenen drei Jahre.
• Wesentliche Verpflichtungen zulasten der Gesellschaft.
• Wenn vorgesehen, spezielle Vergünstigungen für Gesellschafter und ihre Begründung.
• Zahlungen an Wirtschaftsprüfer und andere Leistungserbringer für das Unternehmen.
• Soweit vorhanden ausserdem die vergleichende Darstellung von Gegenwerten.
Andere Festlegungen, die im Gesellschaftsvertrag getroffen werden können:
Das neue Türkische Handelsgesetzbuch gibt die Möglichkeit, soweit damit nicht von zwingenden Bestimmungen des Gesetzes abgewichen wird, verpflichtende Bedingungen im Gesellschaftsvertrag festzuhalten.
Dabei geht es insbesondere um folgende Themen:
• Vom Gesetz abweichende Festlegungen im Hinblick auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
• Vorkaufs-, Rücknahme und Kaufrechte von Gesellschaftsanteilen gegenüber den übrigen Partnern und der Gesellschaft.
• Form und Umfang von zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Ein Veto-Recht für bestimmte Gesellschafter bzw. zu betimmende Gesellschafter sowie eine Vorkehrung, die bei Stimmgleichheit bei einer Gesellschafter- oder Aktionärversammlung den Ausschlag gibt.
• Vertragsstrafen bei Verstössen gegen Verpflichtungen aus dem Handelsgesetz oder dem Gesellschaftsvertrag. Wettbewerbsverbotsbestimmungen, die vom Gesetz abweichen.
• Besondere Rechte zur Einberufung einer Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung.
• Vom Gesetz abweichende Bestimmungen zur Beschlussfassung, Stimmabgabe und Stimmrecht bei Gesellschafter- oder Aktionärversammlungen.
• Vollmachtsbestimmungen zur Übertragung der Unternehmensführung auf eine dritte Person.
• Vom Gesetz abweichende Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.
• Bestimmungen zum Rücktrittsrecht und wie se auszuüben ist sowie Form und Höhe des zu zahlenden Rücktrittsentgelts.
• Bestimmungen, die die Gründe für einen Rücktritt aus besonderen Grund rechtfertigen.
• Gründe für das Erlöschen der Gesellschaft jenseits der im Gesetz aufgeführten.
(Link: http://www.jdsupra.com/legalnews/die-grndung-einer-kapitalgesellschaft-n-61124/)
2 Eylül 2012 Pazar
Turkey Legal e-News August 2012
Anwältin in Istanbuls »Dorf des Richters«
Ulya Selcuk: Expertin für deutsche Investitionen und türkische Frauenrechte - Am Europa-Institut in Saarbrücken studiert
Von Heinz Gstrein - veröffentlicht in Main Echo - 28.08.2012
In Kadiköy, dem »Dorf des Richters« im asiatischen Teil von Istanbul, liegt an der »Bagdader Hauptstraße« 179 im zweiten Stock ein Stück türkisches Deutschland: Die Anwaltskanzlei von Frau Ulya Selcuk. Sie ist für die meisten Deutschsprachigen und -kundigen am Bosporus ein Begriff. Zudem ist sie eine moderne Türkin, die aber auch die Traditionen ihrer Heimat hoch schätzt. Sie zitiert den türkischen Mystiker Rumi: »Nur wer seine Vergangenheit kennt, kann stark in die Zukunft treten, nur wer weiß, woher er kommt, kann unbeirrt seinem Weg folgen!«.
Teilzeitjob am Goethe-Institut
Schon daheim in Izmir hatte sie sich für die Deutsch-Abteilung eines Privatgymnasiums entschieden. Als Jurastudentin lernte sie dank eines Teilzeitjobs am Goethe-Institut ihrer Heimatstadt die deutsche Literatur und Kultur weiter kennen. Die Krönung ihres junges Leben war es, als Rotary International sie mit einem Sonderstipendium zum Studium an das Europa-Institut der Universität des Saarlandes schickte.
Ihren Magister erwarb sie mit einer Thesis über die Haltung des EU-Wettbewerbsrechtes zu staatlichen Subventionen. 2001 gründete sie mit ihrem Bruder Ferudun Baha in Istanbul die Anwaltskanzlei »Selcuk & Selcuk«. Diese ist auf Rechtsberatung und andere Anwaltsleistungen für deutsche und sonstige ausländische Kapitalinvestoren in der Türkei spezialisiert.
Frau Ulya sieht sich in ihrer Vermittlerrolle nicht als Ausnahme: »Ich fühle mich als Pionierin einer unaufhaltsamen Globalisierung der Türkei. Aber vergessen wir nicht: Privatschulen mit einer ausländischen Sprach- und Kulturtradition gibt es bei uns schon seit 150 Jahren. Ich bin auch ein Produkt dieser Tradition..«
Besonders schätzt die Anwältin ihre Mitarbeit bei der deutschsprachigen Monatszeitschrift »Istanbul Post«: »Ihr Herausgeber Dr. Hibbeler ist der beste Zeitzeuge für den Aufschwung, den sowohl deutsche Investitionen wie auch die Niederlassung von Deutschen in der Türkei speziell seit der letzten Jahrtausendwende nehmen. Das ist genau die Zeit, in der ich meine Erfahrungen mit Klientinnen und Klienten aus Deutschland gewinnen konnte. So übernahm ich vor drei Jahren gern in der >Post< eine Spalte über die neuesten Entwicklungen der türkischen Gesetzgebung. So erhalten alle Leserinnen und Leser denselben Dienst, den wir sonst nur unseren Kundinnen und Kunden auf Deutsch und Englisch zusenden.«
Auf die türkischen »Deutschländer« in der Bundesrepublik angesprochen, freut sich Ulya Selcuk, dass das längst keine überwiegende Gastarbeiterszene mehr ist: »Ich betrachte es als besonders positiv, wie viele erfolgreiche Wirtschaftstreibende, Künstler und Politiker türkischer Herkunft es bei Ihnen schon gibt. Sie sind es, die wahre Integrationswunder in und für Deutschland bewirken.«
Auf die Frage, ob sie sich vor einer Re-Islamisierung ihrer Heimat fürchtet, antwortet die moderne, selbstbewusste und beruflich erfolgreiche Türkin: »Was wir in den letzten zehn Jahren beobachten und intensiv erleben, möchte ich als einen Selbstfindungs- und Neubestimmungsprozess der türkischen Gesellschaft interpretieren. Sie besteht überwiegend aus Muslimas und Muslimen, das ist wahr. Die bringen lang und fest verankerte Ansichtsweisen mit. Noch wichtiger sind aber die demokratische Änderung der politischen Strukturen, der wirtschaftliche Aufschwung und eine moderne Lebenskultur.«
Atatürk und das Frauenwahlrecht
Für Frauenrechte und vor allem für ihre praktische Durchsetzung wird in der Türkei nach wie vor gekämpft. Dabei hat Kemal Atatürk, der Vater der modernen Türkei, den Frauen schon 1930 das Wahlrecht gewährt, lange vor den Französinnen und vor allem den Schweizerinnen. Doch von anhaltender Gewalt gegen türkische Frauen und Mädchen weiß die Anwältin ein Lied zu singen: »Dieses Jahr wurde ein Gesetz verabschiedet, das jeden Staatsanwalt, jeden Polizisten verpflichtet, Frauen - ob verheiratet oder nicht - vor ihren Ehemännern, Ex-Gatten und sonstigen Verwandten wirksam zu schützen. Das bietet auch uns Anwältinnen und Anwälten die Handhabe, immer mehr positive Frauenurteile zu erwirken.«
Parallel bezeichnet es Ulya Selcuk als ebenso wichtig, dass Türkinnen mit schmalen Einkommen durch Mikrofinanzprogramme eine selbstständige Arbeit ermöglicht wird.
Den Rotariern eng verbunden
Seit dem Studium in an der Uni in Saarbrücken fühlt sich Ulya Selcuk neben Deutschland den Rotariern eng verbunden. Derzeit ist sie Präsidentin im Rotary Club von Kurucesme am Bosporus. In dieser Eigenschaft veranstaltet sie an den 80 Handelskammern der Türkei Seminare über Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das alles unter dem Motto: »Durch Wohltat zum Gewinn.«
29 Ağustos 2012 Çarşamba
Turkey - Legal e-News April 2012
UNDP Turkey Monthly Newsletter
ISSUE 76 > APRIL 2012
UNDP AND ROTARY ALONGSIDE SMES FROM ANTALYA
UNDP and Rotary’s “Corporate Responsibility for a Sustainably Competitive Turkey Project” seminars continue.
Ankara, April 2012 - Following Adana, Gebze, Eskişehir, Samsun and Gaziantep another seminar was held at Antalya chamber of Commerce and Industry on March 9.
Bayrampaşa Rotary Club President Semra Baysan and Kuruçeşme Rotary Club President Attorney Ulya Selçuk explained the concept of corporate responsibility to participants.
Representatives of local municipalities and managers of producing SMEs took part in the seminar.
In the second part of the seminar, Attorney Ulya Selçuk, trainer, talked about the terms and advantages of the Global Compact.
Corporate Responsibility for a Sustainably Competitive Turkey Project, aims to ensure that SMEs in Anatolia include social responsibility principles to their working process.
The project is comprised of the following phases: Corporate Responsibility (CR), Sustainable Awareness Workshops; CR Situation Assessment and Analysis; CR Strategy Developing and Resolution Generating Seminar; and Communication and Inclusion to International Networks.
The training program is provided to establishments in Anatolia free-of-charge.
Among the targets set to be achieved until April 2013 are organizing 100 CR trainings in 81 provinces of Turkey, 50 of them being in Marmara region, and making sure that the SMEs, important actors in Turkey’s development process, include CR principles to their governance plans at the end of the project and sign the Global Compact.
Editor : Faik Uyanık
Assistant : Esra Sergi & Gönenç İnal
http://www.undp.org.tr/Gozlem2.aspx?WebSayfaNo=3790
16 Mayıs 2011 Pazartesi
Turkey - Legal e-News March-April 2011
Erhöhung von Sondersteuern und Umzug von Finanzbehörden von Ankara nach Istanbul
Ein Gesetzesentwurf sieht u.a. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied zwischen Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartige Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkoholischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer (IstanbulPost, Nr. 26 April 2011)
Durch die Änderung der Verordnung sind einige Verfahrensregeln für die Anwendung des Arbeitserlaubnisgesetzes geändert worden. Eines der Ziele der Neuregelung ist die Beschleunigung des Verfahrens. Bei der Antragstellung aus dem Ausland ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zusendung der Bewerbungsunterlagen von drei auf zehn Tage verlängert worden. Aus der Verordnung wurde die „Anforderung weiterer Unterlagen“ sowie des Nachweises der Mitgliedschaft in einer Berufskammer herausgenommen.
Wird beim Eingang des Antrages festgestellt, dass dieser Unvollständig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung fehlender Unterlagen eingeräumt. Für die Bearbeitung sind feste Fristen vorgesehen: für die Anforderung von Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen und Ämtern 5 Tage; für Information und Stellungnahme maximal 15 Tage.
Zur Prüfung des Antrags werden weiter Kriterien wie Ausbildung, Gehalt, der Beitrag zur türkischen Wirtschaft sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses als Kriterium herangezogen. Hier sind im vergangenen Jahr die Prüfkriterien verschärft worden, so dass eine Genehmigung für die Beschäftigung in Kleinunternehmen erschwert wurde.
Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss binnen 30 Tagen beim zuständigen Polizeipräsidium Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Außerdem betreffen die Änderungen an der Verordnung insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung und Verfolgung der Bearbeitung über das Internet.
Änderung der Verordnung zur Sozialversicherungspflicht berufstätiger Ausländer
Wird ein Arbeitnehmer von einer Gesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Türkei entsandt, um dort im Namen des Unternehmens tätig zu werden, benötigt er in der Türkei keine Anmeldung bei der Sozialversicherung, sofern er im Ausland versichert ist. Für länger andauernde Einsätze gilt die Pflicht zur Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung, sofern nicht durch ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsland etwas anderes bestimmt ist.
Istanbul, 16.05.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Ein Gesetzesentwurf sieht u.a. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied zwischen Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartige Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkoholischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer (IstanbulPost, Nr. 26 April 2011)
Durch die Änderung der Verordnung sind einige Verfahrensregeln für die Anwendung des Arbeitserlaubnisgesetzes geändert worden. Eines der Ziele der Neuregelung ist die Beschleunigung des Verfahrens. Bei der Antragstellung aus dem Ausland ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zusendung der Bewerbungsunterlagen von drei auf zehn Tage verlängert worden. Aus der Verordnung wurde die „Anforderung weiterer Unterlagen“ sowie des Nachweises der Mitgliedschaft in einer Berufskammer herausgenommen.
Wird beim Eingang des Antrages festgestellt, dass dieser Unvollständig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung fehlender Unterlagen eingeräumt. Für die Bearbeitung sind feste Fristen vorgesehen: für die Anforderung von Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen und Ämtern 5 Tage; für Information und Stellungnahme maximal 15 Tage.
Zur Prüfung des Antrags werden weiter Kriterien wie Ausbildung, Gehalt, der Beitrag zur türkischen Wirtschaft sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses als Kriterium herangezogen. Hier sind im vergangenen Jahr die Prüfkriterien verschärft worden, so dass eine Genehmigung für die Beschäftigung in Kleinunternehmen erschwert wurde.
Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss binnen 30 Tagen beim zuständigen Polizeipräsidium Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Außerdem betreffen die Änderungen an der Verordnung insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung und Verfolgung der Bearbeitung über das Internet.
Änderung der Verordnung zur Sozialversicherungspflicht berufstätiger Ausländer
Wird ein Arbeitnehmer von einer Gesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Türkei entsandt, um dort im Namen des Unternehmens tätig zu werden, benötigt er in der Türkei keine Anmeldung bei der Sozialversicherung, sofern er im Ausland versichert ist. Für länger andauernde Einsätze gilt die Pflicht zur Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung, sofern nicht durch ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsland etwas anderes bestimmt ist.
Istanbul, 16.05.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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25 Şubat 2011 Cuma
Turkey Legal e-News February 2011
Sammelgesetz verabschiedet: Was beinhaltet es?
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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27 Ocak 2011 Perşembe
Turkey Legal e-News January - II
Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien verabschiedet
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
25 Ocak 2011 Salı
Turkey Legal e-News January 2011
Der neue Entwurf zum Schuldrecht ist angenommen.
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
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