Sammelgesetz verabschiedet: Was beinhaltet es?
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
25 Şubat 2011 Cuma
27 Ocak 2011 Perşembe
Turkey Legal e-News January - II
Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien verabschiedet
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
25 Ocak 2011 Salı
Turkey Legal e-News January 2011
Der neue Entwurf zum Schuldrecht ist angenommen.
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
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23 Aralık 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News December 2010
Sammelgesetz zum Parlament gesendet: Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung von Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
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5 Kasım 2010 Cuma
Turkey Legal e-News November 2010
Zur Anwendungspraxis von Arbeitserlaubnissen in der Türkei
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
13 Ekim 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News October 2010
Verordnung zum Erwerb von Immobilien und beschränkten dinglichen Rechten von ausländischen Gesellschaften
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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20 Eylül 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - August - September 2010
„Gesundheitssteuer“ von Tabak- und Alkoholwaren
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
- Attorney at Law -
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
http://twitter.com/ulyaselcuk
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
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