Sammelgesetz zum Parlament gesendet: Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung von Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
23 Aralık 2010 Perşembe
5 Kasım 2010 Cuma
Turkey Legal e-News November 2010
Zur Anwendungspraxis von Arbeitserlaubnissen in der Türkei
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
13 Ekim 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News October 2010
Verordnung zum Erwerb von Immobilien und beschränkten dinglichen Rechten von ausländischen Gesellschaften
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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20 Eylül 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - August - September 2010
„Gesundheitssteuer“ von Tabak- und Alkoholwaren
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
- Attorney at Law -
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
http://twitter.com/ulyaselcuk
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
- Attorney at Law -
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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16 Temmuz 2010 Cuma
Turkey Legal e-News - July 2010
Neue Periode zur Bekämpfung gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung
Das Finanzamt, aktualisiert seinen Aktionplan bezüglich der Bekämpfungsstrategie gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung zum 2011 – 2013. Diesbezügliche Gesetzesentwurf wird vom Koordinierungsrat für Wirtschaft begutachtet und auch entschieden. Demgemäss werden folgende Regulierungen eintreten: Online Nachstellungssystem bei Treibstoffen; Amt für soziale Sicherung, hat die Zahl der Arbeitslosen, die vorügebergehende Untätigkeitsgelder beziehen, dem Einkommensverwaltung zu melden; mit der Mitteilung der Bruttogehälter der Mitarbeiter mitsamt ihrer TR-ID-Nummer und Steuerabkürzungen, wird beabsichtigt, Gehalts- und Steuererklärungenunter der tatsächlichen Gehalt zu hindern; Kreditkartenbelege, werden ebenfalls als offizielle Zahlungsbelege akzeptiert; das gleiche wird auch für die e-Rechnungen gelten; die Buchführung wird elektronisch erfolgen, deren Prüfung von den Wirtschaftsprüfern wird im elektronischen Zustand unternommen wird; Zentrales System für Risikoanalyse wird entwickelt, wobei den Steuerpflichtigen gemäss entsprechenden Kriterien ein Zeugnis erteilt wird; die Grundbucheinträge werden ebenfalls elektronisch erfolgen.
Vorübergehende Einfuhr bezüglich Haushaltsgegenstände genehmigt
Durch die volle Freistellung der Haushaltsgegenständen von der Zollsteuer gegen eine Kaution wird deren vorübergehende Einfuhr genehmigt. Diese Regulierung beruht auf den Beschluss des Ministerrates zur Änderung der Anwendung von bestimmten Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458, welcher in Kraft getreten ist. Natürliche Personen, deren Wohnsitz ausserhalb den Grenzen des Türkischen Zollgebietes liegen, können von diesem Beschluss Gebrauch machen. Natürliche Personen, die ausserhalb den Grenzen des türkischen Zollgebietes für mindestens 24 Monate wohnhaft sind und zur Benutzung in ihren gemieteten oder deren Eigentum erworbenen Wohnungen ihre Haushaltsgegenstände in die Warenfreizügigkeit bringen, haben dieses Verfahren vor oder innerhalb von sechs Monaten ihrer Einreise in die Türkei zu vollziehen. Für diese Gegenstände ist die Erklärung zur Freizügigkeitseintritt abzugeben.
Bezüglich der Freistellung der Waren, die hinsichtlich Prüfungs-, Analyse- oder Testzwecks in die Warenfreigzügigkeit gebracht werden, ist die Bezeichnung „Selbstuntergang“ umgeändert als „im Zustand, der für den gleichen Zweck nicht mehr zu nutzen ist“.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird erneut reguliert
Die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, werden zum ersten Mal im Rahmen eines Sondergesetzes geregelt, die folgendes regulieren: Risikovermeidung bei der Herstellung von Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen seitens des Arbeitgebers; Bekämpfung mit den Risiken an ihrer Quelle; Sorfältigkeit bei der Arbeitsweise und Produktionsmethode; insbesondere die Vermeidung von negativen Einflüssen der monotonen Arbeits- und Produktionstempo auf die Gesundheit und Sicherheit, falls es nicht zu vermeiden ist deren Minderung; Anpassung an technischen Entwicklungen; Ersetzung von gefährlichen Stoffen, mit gefahrlosen oder weniger gefährlichen, die insbesondere die Produktionsmethode und –weise, Arbeitsatmosphäre und –konditionen betreffen; eine folgerichtige und generelle Entwicklung von Massnahmenpolitiken bezüglich Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitskonditionen, Sozialbeziehungen und Arbeitsatmosphäre; die Schutzmassnahmen für die Gruppen werden zu den persönlichen Vorrecht haben; die Arbeitnehmer sind mit entsprechenden Anweisungen zu belehren.
Falls die Arbeitnehmer mit ernsthaften und nahen Gefahren ausgesetzt sind, können sie sich beim Arbeitnehmer oder dessen Vertreter bewerben und die Einleitung von erforderlichen Massnahmen einfordern. Bis zu der Entscheidung des Arbeitgebers über eine solche Forderung, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder falls die Möglichkeit ausgeschlossen ist von der ernsthaften Gefahr zu entkommen, den Arbeitsplatz verlassen, wobei seine Rechte zum Dienst vorbehalten bleiben.
Istanbul, 16.07.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
e-Mail: info@selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Das Finanzamt, aktualisiert seinen Aktionplan bezüglich der Bekämpfungsstrategie gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung zum 2011 – 2013. Diesbezügliche Gesetzesentwurf wird vom Koordinierungsrat für Wirtschaft begutachtet und auch entschieden. Demgemäss werden folgende Regulierungen eintreten: Online Nachstellungssystem bei Treibstoffen; Amt für soziale Sicherung, hat die Zahl der Arbeitslosen, die vorügebergehende Untätigkeitsgelder beziehen, dem Einkommensverwaltung zu melden; mit der Mitteilung der Bruttogehälter der Mitarbeiter mitsamt ihrer TR-ID-Nummer und Steuerabkürzungen, wird beabsichtigt, Gehalts- und Steuererklärungenunter der tatsächlichen Gehalt zu hindern; Kreditkartenbelege, werden ebenfalls als offizielle Zahlungsbelege akzeptiert; das gleiche wird auch für die e-Rechnungen gelten; die Buchführung wird elektronisch erfolgen, deren Prüfung von den Wirtschaftsprüfern wird im elektronischen Zustand unternommen wird; Zentrales System für Risikoanalyse wird entwickelt, wobei den Steuerpflichtigen gemäss entsprechenden Kriterien ein Zeugnis erteilt wird; die Grundbucheinträge werden ebenfalls elektronisch erfolgen.
Vorübergehende Einfuhr bezüglich Haushaltsgegenstände genehmigt
Durch die volle Freistellung der Haushaltsgegenständen von der Zollsteuer gegen eine Kaution wird deren vorübergehende Einfuhr genehmigt. Diese Regulierung beruht auf den Beschluss des Ministerrates zur Änderung der Anwendung von bestimmten Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458, welcher in Kraft getreten ist. Natürliche Personen, deren Wohnsitz ausserhalb den Grenzen des Türkischen Zollgebietes liegen, können von diesem Beschluss Gebrauch machen. Natürliche Personen, die ausserhalb den Grenzen des türkischen Zollgebietes für mindestens 24 Monate wohnhaft sind und zur Benutzung in ihren gemieteten oder deren Eigentum erworbenen Wohnungen ihre Haushaltsgegenstände in die Warenfreizügigkeit bringen, haben dieses Verfahren vor oder innerhalb von sechs Monaten ihrer Einreise in die Türkei zu vollziehen. Für diese Gegenstände ist die Erklärung zur Freizügigkeitseintritt abzugeben.
Bezüglich der Freistellung der Waren, die hinsichtlich Prüfungs-, Analyse- oder Testzwecks in die Warenfreigzügigkeit gebracht werden, ist die Bezeichnung „Selbstuntergang“ umgeändert als „im Zustand, der für den gleichen Zweck nicht mehr zu nutzen ist“.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird erneut reguliert
Die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, werden zum ersten Mal im Rahmen eines Sondergesetzes geregelt, die folgendes regulieren: Risikovermeidung bei der Herstellung von Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen seitens des Arbeitgebers; Bekämpfung mit den Risiken an ihrer Quelle; Sorfältigkeit bei der Arbeitsweise und Produktionsmethode; insbesondere die Vermeidung von negativen Einflüssen der monotonen Arbeits- und Produktionstempo auf die Gesundheit und Sicherheit, falls es nicht zu vermeiden ist deren Minderung; Anpassung an technischen Entwicklungen; Ersetzung von gefährlichen Stoffen, mit gefahrlosen oder weniger gefährlichen, die insbesondere die Produktionsmethode und –weise, Arbeitsatmosphäre und –konditionen betreffen; eine folgerichtige und generelle Entwicklung von Massnahmenpolitiken bezüglich Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitskonditionen, Sozialbeziehungen und Arbeitsatmosphäre; die Schutzmassnahmen für die Gruppen werden zu den persönlichen Vorrecht haben; die Arbeitnehmer sind mit entsprechenden Anweisungen zu belehren.
Falls die Arbeitnehmer mit ernsthaften und nahen Gefahren ausgesetzt sind, können sie sich beim Arbeitnehmer oder dessen Vertreter bewerben und die Einleitung von erforderlichen Massnahmen einfordern. Bis zu der Entscheidung des Arbeitgebers über eine solche Forderung, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder falls die Möglichkeit ausgeschlossen ist von der ernsthaften Gefahr zu entkommen, den Arbeitsplatz verlassen, wobei seine Rechte zum Dienst vorbehalten bleiben.
Istanbul, 16.07.2010
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30 Haziran 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News June 2010
Änderung im Berggesetz
Gemäss dem Gesetz, können die Bergtätigkeiten und die Ausführung der Genehmigungsprozedere vom Ministerium für Energie und Naturquellen unter Vorbehalt der erwonnenen Rechten begrenzt werden. Sollten die Gründe für die Begrenzung der entsprechenden Bergfelder aufgehoben werden, können sie durch eine Versteigerung zur Minenaufsuchung eröffnet werden. Bei Aufsuchungen innerhalb des staatlichen Forstes, werden die Gesetzesbestimmungen zum Forstwesen angewandt. Die Bergtätigkeiten auf den Olivenplantagen sind vom Gesetz ausgeschlossen.
Die Produktionstätigkeiten bei den Bergwesen und diesbezügliche Eröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von Betrieben auf diesen Feldern, wird von der Provinzverwaltung erteilt. Für die Genehmigungen bezüglich Bergtätigkeiten innerhalb von Feldern mit Bebauungsgenehmigung ist der Antrag an den entsprechenden örtlichen Ämtern zu richten.
Bei Feststellung von Mineraltransport ohne Transportbeleg, wird die Bergmine beschlagnahmt und eine verwaltungsrechtliche Geldbusse angehängt, die dem fünf-fachen Preis bei den Verkäufen am Bergwerk entgegenkommt. Das gleiche Verfahren wird auch bei der Feststellung vom Bergtätigkeiten ohne Genehmigung oder jene auf Genehmigungsfeldern von Dritten angewandt, wobei die zwei-fache Geldbusse gelten wird. Die beschlagnahmten Minen werden vom administrativen Ämtern verkauft und der Preis an die Konten der Provinzverwaltung übertragen.
Bei der Gewährung von Genehmigung zur Bergtätigkeit ist die Einzahlung von Gebühr und Zusicherung zwingend vorgeschrieben. Die Genehmigungsgebühr bei der Gewährungsphase und abhängig von der Genehmigungsfrist beträgt jährlich pro Hektar, 1 % der jährlichen Genehmigungsgebühr. Diese kann vom Ministerrat um 50 % erhöht oder gesenkt werden. Bei Antragstellung für Produktionsgenehmigung in der Aufsuchungsphase und Betriebsgenehmigung, ist eine Zusicherung für Umweltschutz zu leisten. Nach der Wiederherstellung der Berggelände zur seinem Erstzustand einheitlich mit dem Umwelt, kann mit der Beendigung der Bergtätigkeit diese Zusicherung zurückerstattet werden.
Das Anteilrecht des Staates von der Mineralproduktion wird vom Mineralpreis einkassiert, die am Bergwerk gewonnen wird. Falls die produzierte Mine als Rohstoff benutzt oder verkauft wird, gilt ebenfalls der Preis am Bergwerk, welche nicht weniger als die Präsedenzpreise betragen darf. Das Anteilsrecht des Staates beträgt 1 % bis 4 %. An Feld, wo der Staat das Ermächtigungs- und Verfügungsrecht besitzt, beträgt das Anteilsrecht 30 %.
Das erste Jahr nach der Ausstellung der Genehmigung für Minensuche wird als Vor-Aufsuchung-Phase definiert. Während dieser Phase ist die Ausstellung eines Berichtes zwingend vorgesehen, dass alle Tätigkeiten zum Aufsuchungsprojekt vollzogen sind, der den Weg für das Recht der allgemeinen Aufsuchung eröffnen wird; auch in dieser Phase ist dergleicher Bericht auszufertigen, widrigenfalls wird die Genehmigung annuliert.
Bei der Feststellung von Tätigkeiten, die dem Betriebsprojekt entgegen unternommen werden oder Lebens- und Gütergefahr verursachen können, wird die Tätigkeit zur Minenproduktion gestoppt.
Falls im Rahmen der Royalty-Verträge, die der Eigentümer der Berkwerkgenehmigung, im Ganzen oder zum Teil des Genehmigungsfeldes mit Dritten abgeschlossen hat, wegen der Bergtätigkeit verwaltungsrechtliche, finanzielle oder rechtliche Haftungen im Rahmen der Arbeitsgesundheit und –sicherung hervorgerufen wird, so stehen diesem dem Royalty-Inhaber. Allerdings wird dadurch die Haftungen des Genehmigungseigentümers gemäs dem Berggesetz nicht aufgehoben.
Istanbul, 30.06.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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Gemäss dem Gesetz, können die Bergtätigkeiten und die Ausführung der Genehmigungsprozedere vom Ministerium für Energie und Naturquellen unter Vorbehalt der erwonnenen Rechten begrenzt werden. Sollten die Gründe für die Begrenzung der entsprechenden Bergfelder aufgehoben werden, können sie durch eine Versteigerung zur Minenaufsuchung eröffnet werden. Bei Aufsuchungen innerhalb des staatlichen Forstes, werden die Gesetzesbestimmungen zum Forstwesen angewandt. Die Bergtätigkeiten auf den Olivenplantagen sind vom Gesetz ausgeschlossen.
Die Produktionstätigkeiten bei den Bergwesen und diesbezügliche Eröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von Betrieben auf diesen Feldern, wird von der Provinzverwaltung erteilt. Für die Genehmigungen bezüglich Bergtätigkeiten innerhalb von Feldern mit Bebauungsgenehmigung ist der Antrag an den entsprechenden örtlichen Ämtern zu richten.
Bei Feststellung von Mineraltransport ohne Transportbeleg, wird die Bergmine beschlagnahmt und eine verwaltungsrechtliche Geldbusse angehängt, die dem fünf-fachen Preis bei den Verkäufen am Bergwerk entgegenkommt. Das gleiche Verfahren wird auch bei der Feststellung vom Bergtätigkeiten ohne Genehmigung oder jene auf Genehmigungsfeldern von Dritten angewandt, wobei die zwei-fache Geldbusse gelten wird. Die beschlagnahmten Minen werden vom administrativen Ämtern verkauft und der Preis an die Konten der Provinzverwaltung übertragen.
Bei der Gewährung von Genehmigung zur Bergtätigkeit ist die Einzahlung von Gebühr und Zusicherung zwingend vorgeschrieben. Die Genehmigungsgebühr bei der Gewährungsphase und abhängig von der Genehmigungsfrist beträgt jährlich pro Hektar, 1 % der jährlichen Genehmigungsgebühr. Diese kann vom Ministerrat um 50 % erhöht oder gesenkt werden. Bei Antragstellung für Produktionsgenehmigung in der Aufsuchungsphase und Betriebsgenehmigung, ist eine Zusicherung für Umweltschutz zu leisten. Nach der Wiederherstellung der Berggelände zur seinem Erstzustand einheitlich mit dem Umwelt, kann mit der Beendigung der Bergtätigkeit diese Zusicherung zurückerstattet werden.
Das Anteilrecht des Staates von der Mineralproduktion wird vom Mineralpreis einkassiert, die am Bergwerk gewonnen wird. Falls die produzierte Mine als Rohstoff benutzt oder verkauft wird, gilt ebenfalls der Preis am Bergwerk, welche nicht weniger als die Präsedenzpreise betragen darf. Das Anteilsrecht des Staates beträgt 1 % bis 4 %. An Feld, wo der Staat das Ermächtigungs- und Verfügungsrecht besitzt, beträgt das Anteilsrecht 30 %.
Das erste Jahr nach der Ausstellung der Genehmigung für Minensuche wird als Vor-Aufsuchung-Phase definiert. Während dieser Phase ist die Ausstellung eines Berichtes zwingend vorgesehen, dass alle Tätigkeiten zum Aufsuchungsprojekt vollzogen sind, der den Weg für das Recht der allgemeinen Aufsuchung eröffnen wird; auch in dieser Phase ist dergleicher Bericht auszufertigen, widrigenfalls wird die Genehmigung annuliert.
Bei der Feststellung von Tätigkeiten, die dem Betriebsprojekt entgegen unternommen werden oder Lebens- und Gütergefahr verursachen können, wird die Tätigkeit zur Minenproduktion gestoppt.
Falls im Rahmen der Royalty-Verträge, die der Eigentümer der Berkwerkgenehmigung, im Ganzen oder zum Teil des Genehmigungsfeldes mit Dritten abgeschlossen hat, wegen der Bergtätigkeit verwaltungsrechtliche, finanzielle oder rechtliche Haftungen im Rahmen der Arbeitsgesundheit und –sicherung hervorgerufen wird, so stehen diesem dem Royalty-Inhaber. Allerdings wird dadurch die Haftungen des Genehmigungseigentümers gemäs dem Berggesetz nicht aufgehoben.
Istanbul, 30.06.2010
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24 Mayıs 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News May 2010
Eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft: Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung.
Staatsminister Ali Babacan hat die Detailles zur Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung bekanntgegeben. “So wie die Freiheit der türkischen Zentralbank hinsichtlich den Geldpolitiken gegeben ist, wird betreffend der Finanzpolitiken mit der Finanzordnung eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft beginnen”, so Babacan. Der wichtigste Grund warum die Türkei eine Finanzordnung braucht sei, den öffentlichen Finanzpolitiken eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewähren. Babacan führte wie folgt aus: “Bis jetzt war man mit einer drei jährigen Perspektive begrenzt, in dem ein mittelfristiges Programm und ein Finanzplan erstellt wurde. Mit einer solchen konkreten Planung, sind Ziele zu errichten, die in langfristigen Perspektiven behandelt werden, wodurch der Weg der Risikenprämien in der Türkei gesenkt werden können. Die Einlagen- und Kreditfristen bildeten bis jetzt ein Problem in der Türkei, da die öffentlichen Perspektiven kurz gehalten waren. Mit langfristigen Perspektiven werden auch die Zinssätze der Einlagen und Kreditte verlängert, womit auch der Weg zu langfristigen Quellen für die privaten Wirtschaftszweigen geöffnet wird, die niedrigere Kosten veranlassen werden. Deswegen ist die stationäre Einsicht einer Finanzdisziplin einzuleiten, die jeglicher globaler Kondition und Konjunktur angepasst ist.
TÜSIAD (Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer) hat die Entwurfsvorlage begrüsst, wobei sie aber auch die Anmerkung gebracht hat, dass die Einsetzung von unabhängigen Institutionen angebrachter wäre, da gemäss diesem Gesetz das Finanzministerium die Kontrolle über dessen Umsetzung haben werde.
Der Entwurf wurde auch zur Einsichtnahme an die OECD, Europäischen Kommission, IMF und Weltbank vorgelegt. Die Buchhaltung und Berichtigung von Unternehmen, sind gemäss den EU und internationalen Standart zu führen.
Die Arbeitsgeber haben innerhalb 5 Tage ab des berechtigten Krankenurlaubs, die Zahlungen bezüglich der vorübergehenden Untätigkeit mitzuteilen
Die Mitteilung ist an die Sozialanstalt für Versicherung über deren Internetseite auszuführen. Gegen die Arbeitgeber, die diese Mitteilungspflicht nicht eingehalten, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbusse fällig.
Sportsvereine dürfen keine Marken von alkoholischen Getränken als Vereinsnamen benutzen
Gemäss dem Entwurf zur Verordnung zum Verfahren und Grundlagen beim Verkauf und Anbieten von Tabakwaren und alkolischen Getränken werden wichtige Änderungen unternommen. In diesem Rahmen wird verboten, die Marken von alkolischen Getränken als Namen von Sportvereinen zu gewähren. Weiteres wird im Entwurf die Verkaufstätigkeiten und –genehmigung, Stellen, an denen kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken unternommen werden, Preismitteilungen, Werbung und Sponsorships, Prüfungen und Massnahmen reguliert - z.B. der Verkauf von alkolischen Getränken und Tabakwaren an Automaten werden verboten. Die Verkaufsgenehmigung, die vor dieser Verordnung erteil worden sind, bleiben bis zum 31. März 2011 weiterhin gültig. Die verordnungswidrigen Punkte von Verkaufsstellen sind innerhalb 90 Tage ab der Bekanntgabe dieser Verordnung zu beseitigen bzw. anzupassen.
Istanbul, 14.05.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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Staatsminister Ali Babacan hat die Detailles zur Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung bekanntgegeben. “So wie die Freiheit der türkischen Zentralbank hinsichtlich den Geldpolitiken gegeben ist, wird betreffend der Finanzpolitiken mit der Finanzordnung eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft beginnen”, so Babacan. Der wichtigste Grund warum die Türkei eine Finanzordnung braucht sei, den öffentlichen Finanzpolitiken eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewähren. Babacan führte wie folgt aus: “Bis jetzt war man mit einer drei jährigen Perspektive begrenzt, in dem ein mittelfristiges Programm und ein Finanzplan erstellt wurde. Mit einer solchen konkreten Planung, sind Ziele zu errichten, die in langfristigen Perspektiven behandelt werden, wodurch der Weg der Risikenprämien in der Türkei gesenkt werden können. Die Einlagen- und Kreditfristen bildeten bis jetzt ein Problem in der Türkei, da die öffentlichen Perspektiven kurz gehalten waren. Mit langfristigen Perspektiven werden auch die Zinssätze der Einlagen und Kreditte verlängert, womit auch der Weg zu langfristigen Quellen für die privaten Wirtschaftszweigen geöffnet wird, die niedrigere Kosten veranlassen werden. Deswegen ist die stationäre Einsicht einer Finanzdisziplin einzuleiten, die jeglicher globaler Kondition und Konjunktur angepasst ist.
TÜSIAD (Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer) hat die Entwurfsvorlage begrüsst, wobei sie aber auch die Anmerkung gebracht hat, dass die Einsetzung von unabhängigen Institutionen angebrachter wäre, da gemäss diesem Gesetz das Finanzministerium die Kontrolle über dessen Umsetzung haben werde.
Der Entwurf wurde auch zur Einsichtnahme an die OECD, Europäischen Kommission, IMF und Weltbank vorgelegt. Die Buchhaltung und Berichtigung von Unternehmen, sind gemäss den EU und internationalen Standart zu führen.
Die Arbeitsgeber haben innerhalb 5 Tage ab des berechtigten Krankenurlaubs, die Zahlungen bezüglich der vorübergehenden Untätigkeit mitzuteilen
Die Mitteilung ist an die Sozialanstalt für Versicherung über deren Internetseite auszuführen. Gegen die Arbeitgeber, die diese Mitteilungspflicht nicht eingehalten, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbusse fällig.
Sportsvereine dürfen keine Marken von alkoholischen Getränken als Vereinsnamen benutzen
Gemäss dem Entwurf zur Verordnung zum Verfahren und Grundlagen beim Verkauf und Anbieten von Tabakwaren und alkolischen Getränken werden wichtige Änderungen unternommen. In diesem Rahmen wird verboten, die Marken von alkolischen Getränken als Namen von Sportvereinen zu gewähren. Weiteres wird im Entwurf die Verkaufstätigkeiten und –genehmigung, Stellen, an denen kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken unternommen werden, Preismitteilungen, Werbung und Sponsorships, Prüfungen und Massnahmen reguliert - z.B. der Verkauf von alkolischen Getränken und Tabakwaren an Automaten werden verboten. Die Verkaufsgenehmigung, die vor dieser Verordnung erteil worden sind, bleiben bis zum 31. März 2011 weiterhin gültig. Die verordnungswidrigen Punkte von Verkaufsstellen sind innerhalb 90 Tage ab der Bekanntgabe dieser Verordnung zu beseitigen bzw. anzupassen.
Istanbul, 14.05.2010
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19 Nisan 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - April 2010
Ratingsystem wird vom RTÜK geprüft
Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.
Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten
Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.
Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen
In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.
Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten
Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.
Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen
In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.
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25 Mart 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News - March 2010
Änderungen bei der Istanbuler-Börse
Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.
Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.
Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:
• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.
• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.
• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.
• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)
• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.
• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.
• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.
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Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.
Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.
Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:
• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.
• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.
• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.
• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)
• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.
• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.
• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.
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22 Şubat 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - February 2010
Gesetzesentwurf bezüglich der Regulierung von genetisch geänderten Organismen ist angenommen.
Mit dem Entwurf wird bezweckt, im Rahmen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die Risiken von genetisch geänderten Organismen und deren Produkten zu vermeiden, die durch die Anwendung von modernen Biotechnologie gewonnen werden, die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen, die Umwelt und die biologische Vielfältigkeit zu schützen und deren Fortbestand zu bewirken.
Personen die entgegen den Regulierung solche Produkte importieren oder produzieren, droht eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis 12 Jahre; die die genetisch geänderten Organismen und deren Produkte entgegen in der Importgenehmigung genannten Zweck und im Bereich benutzen, verkaufen oder im Wissen dieser Eigenschaften solche kaufen, 4 bis 9 Jahre Gefängnisstrafe. Die Importeuere und die Eigentümer der Gene haben bei dem ersten Einfuhr der genetisch geänderten Organismen und deren Produkten beim jeweiligen Ministerium Antrag zu stellen, in dem die Informationen zum Inhalt der Produkte und der Nutzungszweck ausdrücklich zu erwähnen ist.
Gesetz zur Verstaatlichung wird geändert
Gemäss dem Entwurf zur Gesetzesänderung der Verstaatlichung werden bezüglich den Immobilien, die zwischen 9. Oktober 1956 bis 4. November 1983 ohne Entgelt verstaatlicht sind, die entsprechende Entschädigung entrichtet. Dafür hat der entsprechende Eigentümer seine Entschädigung zu fordern. In diesem Fall, wird die Angelegenheit durch Einigung gelöst.
Die Einigung erfolgt nach Barzahlung, Austausch der Verwaltung übergangene Immobilie, Zustellung vom beschränktes dingliches Recht oder Erteilung von Bebauungsrecht an einem anderen Ort.
Die Einigungsdebatten sind innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Falls Einigung erzielt wird, kann der Entschädigungsbertarg in Raten bezahlt, bei der gesetlicher Zinssatz angewandt wird. Falls zu keiner Einigung kommt kann der Eigentümer binnen 3 Monate Entschädigungsklage erheben.
Die Oppositionspartei vertritt die Ansicht, dass diese Regulierung substantiell verfassungswidrig ist und mit den Grundgesetzen keine Übereinstimmung hat. Sollte dieser Entwurf als Gesetz angenommen werden, würden Sie das Annulierungsverfahren am Verfassungsgericht einleiten.
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Mit dem Entwurf wird bezweckt, im Rahmen der wissenschaftlichen und technologischen Entwicklungen, die Risiken von genetisch geänderten Organismen und deren Produkten zu vermeiden, die durch die Anwendung von modernen Biotechnologie gewonnen werden, die Gesundheit von Menschen, Tiere und Pflanzen, die Umwelt und die biologische Vielfältigkeit zu schützen und deren Fortbestand zu bewirken.
Personen die entgegen den Regulierung solche Produkte importieren oder produzieren, droht eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren bis 12 Jahre; die die genetisch geänderten Organismen und deren Produkte entgegen in der Importgenehmigung genannten Zweck und im Bereich benutzen, verkaufen oder im Wissen dieser Eigenschaften solche kaufen, 4 bis 9 Jahre Gefängnisstrafe. Die Importeuere und die Eigentümer der Gene haben bei dem ersten Einfuhr der genetisch geänderten Organismen und deren Produkten beim jeweiligen Ministerium Antrag zu stellen, in dem die Informationen zum Inhalt der Produkte und der Nutzungszweck ausdrücklich zu erwähnen ist.
Gesetz zur Verstaatlichung wird geändert
Gemäss dem Entwurf zur Gesetzesänderung der Verstaatlichung werden bezüglich den Immobilien, die zwischen 9. Oktober 1956 bis 4. November 1983 ohne Entgelt verstaatlicht sind, die entsprechende Entschädigung entrichtet. Dafür hat der entsprechende Eigentümer seine Entschädigung zu fordern. In diesem Fall, wird die Angelegenheit durch Einigung gelöst.
Die Einigung erfolgt nach Barzahlung, Austausch der Verwaltung übergangene Immobilie, Zustellung vom beschränktes dingliches Recht oder Erteilung von Bebauungsrecht an einem anderen Ort.
Die Einigungsdebatten sind innerhalb von 6 Monaten abzuschliessen. Falls Einigung erzielt wird, kann der Entschädigungsbertarg in Raten bezahlt, bei der gesetlicher Zinssatz angewandt wird. Falls zu keiner Einigung kommt kann der Eigentümer binnen 3 Monate Entschädigungsklage erheben.
Die Oppositionspartei vertritt die Ansicht, dass diese Regulierung substantiell verfassungswidrig ist und mit den Grundgesetzen keine Übereinstimmung hat. Sollte dieser Entwurf als Gesetz angenommen werden, würden Sie das Annulierungsverfahren am Verfassungsgericht einleiten.
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14 Ocak 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News - January 2010 - 2
REGULIERUNG BEIM EINFUHR VON VERBRAUCHTEN MASCHINEN
Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.
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Die “reform-artig” bezeichnete neue Regulierung des Aussenhandelssekretariats, ist ab dem 1 Januar 2010 in Kraft getreten. Demgemäss können verbrauchte Maschinen, die in der Türkei nicht produziert werden, ohne Genehmigung importiert werden. Bezüglich den Maschinen, die in der Türkei produziert werden, wird zunächst die Hersteller befragt, ob eine beachtliche Produktion vorhanden ist oder Einsprüche dagegen vorliegen. Der Import wird der Kondition der Benutzung und der Kapazität unterworfen. Somit der Handel von verbrauchten Maschinen gehindert. Weiteres wird mit der Regulierung die Prüfung der importierten verbrauchten Maschinen gebracht, die nach der Inbetriebnahme deren zu unternehmen ist.
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13 Ocak 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News - January 2010 - 1
Antragstellung von Auslaender für Arbeitsgenehmigung in der Türkei über Internet ermöglicht
Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
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Im Rahmen des Automationsprojektes können Auslaender für die Arbeitsgenehmigung in der Türkei Ihre Antragstellung über e-Bewerbung einleiten. Dadurch wird der bürokratische Prozess bei der Bewertung der Arbeitsgenehmigung beschleunigt, die Verfolgung der aktuellen Entwicklungen zur Bewerbung kann vom Antragsteller selbst unternommen werden und nicht zuletzt alle Dokumentation auch in der e-Archive festgehalten.
Im Rahmen der e-Bewerbung werden auf die folgenden Errungenschaften gezielt:
- Bei der Übergangsphase des Projekts, können Auslaender über das Internet, die e-Bewerbung unternehmen und ihre Dokumente nachtraeglich persönlich oder mit der Postsendung an das Ministerium für Arbeit und Sozialschutz einreichen.
- Durch die institutionelle Intergration kann über das Internet Informationsaustausch gestaltet werden, wobei die Antragsteller in jeder Phase des Prozesses den aktuellen Stand abrufen können. Neben den offiziellen Korrespondenzen, werden die Informationnen auch mittels e-Mail oder anderen Kommunikationsmitteln an den Antragsteller erfolgen.
- Die offiziellen Handlungen, werden vom Generaldirektorat zum Arbeitswesen Abteilungsdirektorat für Arbeitsgenehmigung von Auslaender unternommen. Die Informationen werden im Rahmen des e-Staates ein Teil der gemeinsamen Data-Base sein (www.turkiye.gov.tr).
- Die Bewerbungen werden mit Mobil-Unterschrift ("e-sign") durch ein Kennwort (gewaehrt für einmalige Benutzung) eingeleitet.
- Die Formulare über Internet-Bewerbung sowie die e-Archive für die Dokumentation werden den EU-Normen gerecht bearbeitet, die auch ein genereller Vergleich über die auslaendischen Arbeitnehmer gewaehren wird, wonach auch die entsprechenden Politiken zur diesbezüglichen gesetzlichen Regulierungen und Planungen bestimmt werden können.
Quelle: http://www.dunyagazetesi.com.tr/kategori.asp?id=148&Date
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Etiketler:
Antragstellung über Internet,
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Türkei
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