Legislation in Turkey - News/ Gesetzgebung Türkei - Aktuelle Entwicklungen/ Mevzuat - Güncel Gelişmeler
10 Şubat 2015 Salı
Vakıf yöneticilerinin sorumlulukları
Vakıf Yöneticilerinin Sorumlulukları
- Av. Ulya Selçuk
http://www.yenigungazetesi.net/yazarlar/ulya-selcuk/degisen-hukuk-vakif-yoneticilerinin-sorumluluklari/225/
Vakfın bir yönetim organının olması şarttır. Ulaşmayı hedeflediği amaca göre sadece bir yönetim kurulunun varlığı yeterli iken, amaçları genişlediğinde, ayrıca bir karar ve denetim organı da oluşturabilmesi mümkündür. Buna ilişkin kanuni düzenlemeler şu şekildedir:
Türk Medeni Kanunu’nun “Vakıf Senedi” başlıklı md. 106 uyarınca “Vakıf senedinde vakfın adı, amacı, bu amaca özgülenen mal ve haklar, vakfın örgütlenme ve yönetim şekli ile yerleşim yeri gösterilir”.
Türk Medeni Kanunu’nun “Vakfın Örgütü” başlıklı md. 109 uyarınca “Vakfın bir yönetim organının bulunması zorunludur. Vakfeden, vakıf senedinde gerekli gördüğü başka organları da gösterebilir”.
Vakıflar Kanunu md. 6/ 5 uyarınca da “Yeni vakıfların yönetim organı vakıf senedine göre oluşturulur ve bu vakıfların yönetim organlarında görev alanların çoğunluğunun, Türkiye’de yerleşik bulunması gerekir” denilmektedir.
Tek organlı vakıflarda vakfın yönetimi organı, adı ister yönetim kurulu, ister mütevelliler heyeti v.b. olsun tek olup, karar ve yönetim yetkisi bir elde toplanmıştır. Basit bir yönetim yapısıdır; dar amaçlı vakıflarca tercih edilen bir organ türüdür.
Vakıf Karar Organının Görevleri
Yönetim organının genel anlamdaki görevleri resmi senette aşağıdaki şekilde belirlenebilir:
Vakfı, amacının gerçekleşmesi için mevzuat ve resmi senet doğrultusunda vakfı yönetmek
Vakfı temsil ve ilzam etmek
Vakfın amacı doğrultusunda iç örgütlenmesini oluşturmak
Vakfın malvarlığını ve gelirlerini basiretli bir tacir gibi yönetmek
Vakfın faaliyet planı ve bütçesi ile çalışma raporu ve bilançosunu hazırlamak ve karar organına sunmak, tek organlı vakıflarda bunları hazırlattırıp onaylamak
Vakıf iç denetçilerinin denetim sonuçlarının gereğini yapmak
Yönetim organını/ kurulunu belirlemek/ seçmek
Gerektiğinde yönetim organını veya üyelerinden birini/ bir kaçını görevden almak
Vakfın idari personelini – müdür vs. gibi – görevlendirmek, gerektiğinde yetki devrinde bulunmak ve onun görevlerini belirlemek, görevden almak
Gerektiğinde denetim kurulu/ denetçiyi belirlemek ve görevden almak
Karar organından vefat, azil, hastalık, hacir altına alınma v. nedenlerle eksilen üyelerin yerini doldurmak yada karar organında yer alması düşünülenleri seçmek
Vakıf kuruluş malvarlığı ve sonradan edinilen mallar hakkında yönetim organının tasarruf yetkisini belirlemek
Vakfın faaliyet planı ve bütçesi hakkında karar vermek
Vakfın çalışma raporu ve bilançosu hakkında karar vermek
Yönetim kurulunu ibra etmek
Vakfın resmi senedinin değiştirilmesi, vakfın feshi ve tasfiyesi konularında karar almak
Vakıf Yöneticilerinin Hukuki Sorumluluğu
Yönetim organının genel görev ve sorumlulukları ile ilgili olarak tüzel kişinin fiil ehliyetinin kullanılması hakkında Türk Medeni Kanunu md. 50’deki genel düzenleme şöyledir: “Tüzel kişinin iradesi, organları aracılığıyla açıklanır. Organlar, hukuki işlemleri ve diğer bütün fiilleriyle tüzel kişiyi borç altına sokar. Organlar, kusurlarından dolayı ayrıca kişisel olarak sorumludur”.
5737 sayılı Vakıflar Kanunu md. 10 uyarınca vakıf yöneticileri vakfın amacına ve yürürlükteki mevzuata uymak zorundadır.
Bu zorunluluğa uymayan ile
Vakfın amacı doğrultusunda faaliyette bulunmayan
Vakfın mallarını ve gelirlerini amaçlarına uygun olarak kullanmayan
Ağır ihmal ve kasıtlı fiilleriyle vakfı zarara uğratan
Denetim makamınca tespit edilen noksanlık ve yanlışlıkları verilen süre içinde tamamlamayan, düzeltmeyen veya aykırı işlemlere devam eden
Medeni hakları kullanma ehliyetini kaybeden veya görevini sürekli olarak yapmasına engel teşkil edece hastalığa veya maluliyete yakalanan
Vakıf yöneticileri, meclisin vereceği karar dayalı olarak denetim makamının başvurusu üzerine vakfın yerleşim yeri asliye hukuk mahkemesince görevlerinden alınabilir. Telafisi imkansız sonuçlar doğurabilecek hallerde dava sonuçlanıncaya kadar, Meclis kararı üzerine denetim makamınca, vakıf yönetiminin geçici olarak görevden uzaklaştırılması ve kayyımca yönetilmesi ihtiyati tedbir olarak mahkemeden talep edilir.
Görevinden alınan vakıf yöneticileri meclis üyesi olarak ve 5 yıl süreyle aynı vakfın yönetim ve denetim organında görev alamaz. Ayrıca c. ve e. bentlerinde belirtilen nedenlerle görevinden alınan vakıf yöneticileri başka bir vakfın yöneticisi ise o görevinden de alınmış sayılır ve 5 yıl süreyle hiçbir vakfın yönetim ve denetim organında görev alamaz.
Vakıf yönetiminde yer alan kişiler ile vakıf çalışanları kusurlu fiilleri nedeniyle vakfa verdikleri zarardan sorumludur.
Vakıf yöneticileri mahkeme kararı olmaksızın görevlerinden uzaklaştırılamazlar.
Vakıf Yöneticilerinin Cezai Sorumluluğu
5737 sayılı Vakıflar Kanunu md. 11 uyarınca Genel Müdürlükçe yapılan tebligata rağmen, bu Kanun uyarınca istenen beyanname, bilgi ve belgeleri zamanında vermeyen, organların vakfiye veya vakıf senedine aykırı olarak toplanmasına sebebiyet veren veya gerçeğe aykırı beyanda bulunan vakıf yönetimine Genel Müdürlükçe her bir eylem için her yıl güncellenen idari para cezası verilir. İdari para cezalarına karşı tebliğ tarihinden itibaren 15 gün içinde 30.03.2005 tarihli ve 5326 sayılı Kabahatler Kanunu hükümlerine göre kanun yoluna başvurulabilir.
Vakıf yöneticilerinin mal beyanı verme yükümlülüğü
Vakıf yöneticileri, Vakıflar Yönetmeliği Ek-2’deki yıllık beyannameyi eksiksiz doldurup her takvim yılının ilk 6 ayı içerisinde bölge müdürlüğüne vermek ve elektronik ortamda göndermek zorundadırlar.
Yeni vakıflar; şubelerinin muhasebe hesap planının vakıf merkezinin hesap planına uygun olmasını, yıl içindeki gelir ve giderlerini, yeni yıla devredecek makbuz bilgilerini ve mevcut paralarını gösteren yılsonu hesap durumlarını her yıl vakıf merkezine gönderilmesini, yıl sonunda şubenin mali tabloları ile vakıf merkezinin mali tablolarının konsolide edilmesini sağlarlar.
Hangi hususlarda beyan verilir:
Bağış ve yardımlar
Vakıflar; yurtdışındaki kişi, kurum ve kuruluşlardan alacakları nakdi bağış ve yardımlar ile yurtdışındaki benzer amaçlı vakıf ve derneklere yapacakları nakdi bağış ve yardımları banka aracılığı ile yaparak bir ay içerisinde bölge müdürlüğüne bildirirler. Yurtdışından bağış ve yardım alan vakıflar, Vakıflar Yönetmeliği Ek-3’teki formu, yurtdışına bağış ve yardım yapan vakıflar ise Vakıflar Yönetmeliği Ek-4’deki formu iki nüsha olarak doldurup 1 ay içerisinde ilgili bölge müdürlüğüne verirler. Bildirim formuna yetkili organın karar örneği, varsa bu konuda düzenlenen protokol, sözleşme ve benzeri belgelerin örnekleri de eklenir. Bildirimin bölge müdürlüğü tarafından onaylı bir örneği ilgili bankaya verilmek üzere başvuru sahibine verilir. Alınan bildirim ve eklerin birer adedi bölge müdürlüğünce Genel Müdürlüğe gönderilir.
Taşınmaz mal bildirimleri
Vakıflar, iktisap ettikleri veya değiştirdikleri taşınmazlarla ilgili bilgileri tapuya tescilden itibaren bir ay içerisinde Vakıflar Yönetmeliği Ek-5’deki formu doldurarak bölge müdürlüğüne vermekle yükümlüdürler.
İktisadi işletme ve şirket kurulması
İktisadi işletme ya da şirket kuran veya kurulmuş herhangi bir şirkete iştirak eden vakıflar, Vakıflar Yönetmeliği Ek-6’daki formu doldurarak bir ay içerisinde ilgili bölge müdürlüğüne gönderirler. Herhangi bir şirket hissesini satan ve şirket ortaklığından ayrılan veya şirketini tasfiye eden vakıflar, bölge müdürlüğüne bildirimde bulunurlar.
İç Denetim Raporu
Vakıf yöneticileri, yıl sonundan itibaren 6 ay içerisinde yapılacak iç denetim rapor ve sonuçlarını Vakıflar Yönetmeliği’nin ekindeki forma uygun olarak düzenleyerek, takip eden 2 ay içerisinde ilgili bölge müdürlüğüne göndermekle yükümlüdür.
Adres ve Vakıf Yöneticilerinin Değişikliği
Senet değişikliğini gerektirmeyen aynı yerleşim yeri içerisinde yapılacak adres değişikliğinin değişiklik tarihinden itibaren yönetim organına seçilenlerin isimleri ile tebligata esas adreslerinin ise seçim tarihinden itibaren 15 gün için ilgili bölge müdürlüğüne bildirilmesi gerekir (Vakıflar Yönetmeliği md. 9).
Vakıflar Yönetmeliği’nin ekinde verilen düzenlenmesi zorunlu örnek formları
Ek-1 Formu: Şube ve Temsilcilik Açılış/Kapanış Bildirimi
Ek-2 Formu: Yıllık Beyanname
Ek-3 Formu: Yurtdışı Bağış Alma
Ek-4 Formu: Yurtdışı Bağı Yapma
Ek-5 Formu: Taşınmaz Bildirimi
Ek-6 Formu: İktisadi İşletme ve Şirket Kurma Bildirimi
Ek-7 Formu: İç Denetim Raporu
Bildirimlerin Elektronik Ortamda Yapılması
Vakıflarla ilgili bilgilerin elektronik ortamda doğru ve güncel olarak hızlı bir şekilde takibinin yapılabilmesi ve E-devlet projeleri kapsamında gerekli bilgilerin paylaşımı için Vakıf Bilgi Yönetim Sistemi (VBYS) oluşturulmuş olup, vakıf yetkilileri Vakıflar Bölge Müdürlüklerinden aldıkları şifre ve yazılı bildirimlere ek olarak bu sistem aracılığı ile de bildirim yapmak zorundadır.
2014 yılından itibaren, yıllık beyanname, şube-temsilcilik açılık-kapanış bildirimi yalnızca sistem üzerinden gönderilecek, yazılı kağıt olarak teslim edilmeyecektir. Yurtdışı bağış/ yardım alma, yurtdışına bağış/ yardım yapma bildirimi, taşınmaz mal bildirimi, iktisadi işletme/ şirket kurma bildirimi, iç denetim raporu, adres değişiklikleri, yönetici değişiklikleri, sistem üzerinden gönderileceği gibi ayrıca imzalı kağıt belge olarak da teslim edilmesi gerekmektedir.
Beyanname ve bildirimlerin incelenmesi
Yapılan tebligata rağmen, vakıflardan istenen beyanname ve bildirimlerin verilmemesi veya eksik verilmesi hallerinde Vakıflar Kanununun 11 inci maddesi gereğince idari para cezası uygulanır. Bölge müdürlüğünce beyanname ve bildirimlerin birer örneği Genel Müdürlüğe gönderilir.
Etiketler:
cezai sorumluluk,
hukuki sorumluluk,
mal bildirimi,
Vakıf,
Vakıflar Kanunu,
yönetici,
yönetim kurulu
28 Ocak 2015 Çarşamba
Türkei-Expansion: Was beim Personal zu beachten ist
Türkei-Expansion: Was beim Personal zu beachten ist
Die Türkei ist für viele Mittelständler das Tor zur Asien-Expansion. Wer eine Produktion in dem Land aufbauen möchte, profitiert von vielen Vergünstigungen. Folgende Checkliste gibt einen Überblick, was im Umgang mit Personal zu beachten ist.
(…)
Türkei: Arbeitszeiten und Urlaub
Probezeit maximal vier Monate: Sind sich Mittelständler und Bewerber über einen Job einig, wird wie in Deutschland auch grundsätzlich ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt. „Pflicht ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag aber nur bei befristeten Verträgen von mindestens einem Jahr“, erläutert Ulya Selçuk von der gleichnamigen Rechtsanwaltskanzlei in Istanbul. Die Probezeit darf maximal zwei Monate betragen, nur wenn es einen entsprechenden Tarifvertrag gibt, auch maximal vier.
Wochenarbeitszeit bis 45 Stunden: Die wöchentliche Arbeitszeit können Mittelständler in der Türkei auf bis zu 45 Stunden festsetzen. Maximal 270 Überstunden im Jahr sind für das Personal erlaubt. Der Urlaubsanspruch ist nach Dienstjahren gestaffelt. Personal mit einer Unternehmens-Zugehörigkeit von bis zu 5 Jahren hat Anspruch auf 14 Tage Urlaub, bis zu 15 Jahren sind es 20 Tage und darüber hinaus 26 Tage Urlaub im Jahr. „Der Anspruch auf Urlaub entsteht jedoch frühestens nach einem Jahr“, ergänzt Anwältin Selçuk.
Arbeitszeit und Überstunden
Die wöchentliche Arbeitszeit darf 45 Stunden nicht überschreiten. Arbeitstätigkeiten, die darüber hinausgehen, werden als Überstunden bewertet und sind gemäss Art. 41/2 ArbG so abzurechnen, dass für jede geleistete Überstunde ein Vergütungsaufschlag von 50% zugerechnet wird.
Auch Samstage gelten als Werktage.
Arbeitszeit unter 45 Stunden innerhalb einer Arbeitswoche kann vereinbart werden. Gemäß Art. 41/3 ArbG. dürfen in diesem Fall Überstunden nicht über 45 Stunden liegen, und die Abrechnung erfolgt mit einem Vergütungsaufschlag i.H.v. 25 %.
Jährlich können höchstens 270 Überstunden anfallen.
Überstunden können auch durch "Frei-Stunden" ausgeglichen werden. Bei Arbeitszeiten von 45 Stunden in einer Arbeitswoche gilt: pro Überstunde 30 Minuten Frei-Stunde. Bei Arbeitszeiten unter 45 Stunden je Arbeitswoche gilt: pro Überstunde 15 Minuten „Frei-Stunde“.
(…)
Personal-Kündigung in der Türkei
Zweimalige Abmahnung notwendig: Wird ein eines Tages notwendig, sich von Personal auch wieder zu trennen, dürfen Mittelständler dabei auf einige formale Dinge nicht vergessen. „Der Arbeitsvertrag kann nicht gekündigt werden, bevor das Unternehmen den Mitarbeiter nicht in Bezug auf sein Verhalten angehört hat“, erklärt Rechtsexpertin Selçuk. Auch ist es notwendig, dass das Unternehmen den betreffenden Mitarbeiter mindestens zwei Mal schriftlich abmahnt. In der Kündigung, die ebenfalls schriftlich erfolgen muss, sind die Gründe dafür ausdrücklich zu benennen. Im Anschluss wird für das Unternehmen zudem eine Abfindung fällig, deren Höhe zwischen Unternehmen und Personal verhandelt wird. Gemäß dem Doing Business Report der Weltbank zählt die Türkei weltweit zu den Ländern mit den höchsten Kosten bei Personalentlassungen. Entlässt ein Unternehmen Personal nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit, zahlt es dafür eine Lohnsumme von knapp 87 Wochen.
Kündigung/
Aufhebung des Arbeitsvertrages
Der Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers kann nicht gekündigt werden, bevor dieser nicht in Bezug auf die Beanstandung seines Verhaltens und seiner Effizienz durch den Arbeitgeber angehört worden ist.
Kündigung wegen “wichtigem Grund”: Bei gesetzlichen Gegebenheiten seitens Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit einseitiger Kündingungserklärung und ohne die Benennung der Kündigungsfrist und ohne der Zahlung jegliche Abfindungen und weiteren Vergütungen.
Kündigung für Benennung der Kündigungsfrist: Beschäftigung
weniger als 6 Monate: 2 Wochen
6 Wochen bis 1,5 Jahre: 4 Wochen
1,5 Wochen bis 3 Jahre: 6 Wochen
Mehr als 3 Jahre: 8 Wochen
Diese Kündigungweise kann erst nach schriftlicher Abmahnung (min. 2 in Schriftform), Einholung der Verteidigung und Entrichtung der Abfindung, meist bei “gültigen Gründen” stattfinden
Im Kündigungsschreiben sind die Kündigungsgründe ausdrücklich zu benennen.
Kündingungsschreiben ist schriftlich auszustellen (notarielle Ausstellung, Brief mit Einschreiben oder auch Telegramm).
Das Arbeitsverhältnis kann auch im gegenseitigen Einvernehmen im Rahmen einer schrftlichen “Aufhebung des Arbeitsvertrages” erfolgen: Keine Kündigungsmahnung, Inhalt je nach Belieben und Interessen der Parteien gestaltbar
Markt und Mittelstand, 1.08.2013, Tobias Anslinger
http://www.marktundmittelstand.de/nachrichten/kunden-maerkte/tuerkei-expansion-was-beim-personal-zu-beachten-ist/
Yeni Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği 27 Şubat 2015’de yürürlüğe giriyor
Yeni Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği 27 Şubat 2015’de yürürlüğe giriyor
Kamuoyunda “Yeni Tüketici Kanunu” olarak bilinen “6502 sayılı Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun”’un 1 Mayıs 2014 tarihinde yürürlüğe girmesini takiben kanunun uygulanmasını gösterir “Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeği” 27 Kasım 2014 tarihli 29188 sayılı Resmi Gazete’de yayımlanmıştır. Yürürlük tarihi 27 Şubat 2015 olarak belirlenen bu yeni yönetmelik, 6 Mart 2011 tarihli Mesafeli Sözleşmelere Dair Yönetmelik ve 13 Haziran 2003 tarihli Mesafeli Sözleşmeler Uygulama Usul ve Esasları Hakkında Yönetmelik’i ilga etmiştir.
Mesafeli Sözleşme ve hangi araçların kullanılması ile kurulur?
Yeni Tüketici Kanunu md. 48/ 1 uyarınca mesafeli sözleşmeleri satıcı veya sağlayıcı ile tüketicinin eş zamanlı fiziksel varlığı olmaksızın, mal veya hizmetlerin uzaktan pazarlanmasına yönelik olarak oluşturulmuş bir sistem çerçevesinde, taraflar arasında sözleşmenin kurulduğu ana kadar ve kurulduğu an da dâhil olmak üzere uzaktan iletişim araçlarının kullanılması suretiyle kurulan sözleşmeler olarak tanımlamıştır. Bu iletişim araçlarının ne olduğuna ise Yeni Mesafeli Sözleşmeler Yönetmeliği’nde açıklık getirilmiş ve bunların mektup, katalog, telefon, faks, radyo, televizyon, elektronik posta mesajı, kısa mesaj (SMS), internet gibi fiziksel olarak karşı karşıya gelinmeksizin sözleşme kurulmasına imkan veren her türlü araç veya ortam olduğu belirtilmiştir.
Yönetmelik hangi hizmetlere uygulanmayacak?
Finansal hizmetler, otomatik makineler aracılığıyla yapılan satışlar, halka açık telefon vasıtasıyla telekomünikasyon operatörleriyle bu telefonun kullanımı, bahis, çekiliş, piyango ve benzeri şans oyunlarına ilişkin hizmetler, taşınmaz malların veya bu mallara ilişkin hakların oluşumu, devri veya kazanımı, konut kiralama, paket turlar, devre mülk, devre tatil, uzun süreli tatil hizmeti ve bunların yeniden satımı veya değişimi, yiyecek ve içecekler gibi günlük tüketim maddelerinin, satıcının düzenli teslimatları çerçevesinde tüketicinin meskenine veya işyerine götürülmesi, tabi olacağı bazı Yönetmelik yükümlülükleri dışında yolcu taşıma hizmetleri, malların montaj, bakım ve onarımı, bakımevi hizmetleri, çocuk, yaşlı ya da hasta bakımı gibi ailelerin ve kişilerin desteklenmesine yönelik sosyal hizmetler.
Ön Bilgilendirme Yükümlülüğü neleri kapsıyor?
Ön bilgilendirme yükümlülüğü kapsamında diğer yönetmeliklere nazaran getirilen ek bir düzenleme ise, sadece sözleşmenin kurulmasından önce değil, buna karşılık gelen herhangi bir teklifi kabul etmeden önce, şu hususlarda satıcı ve sağlayıcı tarafından bilgilendirme yapılması zorunluluğudur: Sözleşme konusu mal veya hizmetin temel nitelikleri; satıcı veya sağlayıcının adı veya unvanı, varsa MERSİS numarası; tüketicinin satıcı veya sağlayıcı ile hızlı bir şekilde irtibat kurmasına imkan veren, satıcı veya sağlayıcının açık adresi, telefon numarası ve benzeri iletişim bilgileri ile varsa satıcı veya sağlayıcının adına ya da hesabına hareket edenin kimliği ve adresi; satıcı veya sağlayıcının tüketicinin şikayetlerini iletmesi için farklı iletişim bilgileri var ise, bunlara ilişkin bilgi; mal veya hizmetin tüm vergiler dahil toplam fiyatı, niteliği itibariyle önceden hesaplanamıyorsa fiyatın hesaplanma usulü, varsa tüm nakliye, teslim ve benzeri ek masraflar ile bunların önceden hesaplanamaması halinde ek masrafların ödenebileceği bilgisi; sözleşmenin kurulması aşamasında uzaktan iletişim aracının kullanım bedelinin olağan ücret tarifesi üzerinden hesaplanamadığı durumlarda, tüketicilere yüklenen ilave maliyet; ödeme, teslimat, ifaya ilişkin bilgiler ile varsa bunlara ilişkin taahhütler ve satıcı veya sağlayıcının şikayetlere ilişkin çözüm yöntemleri; ayma hakkının olduğu durumlarda, bu hakkın kullanılma şartları, süresi, usulü ve satıcının iade için öngördüğü taşıyıcıya ilişkin bilgiler; cayma bildiriminin yapılacağı açık adres, faks numarası veya elektronik posta bilgileri, cayma hakkının kullanılamadığı durumlarda, tüketicinin cayma hakkından faydalanamayacağına ya da hangi koşullarda cayma hakkını kaybedeceğine ilişkin bilgi; satıcı veya sağlayıcının talebi üzerine, varsa tüketici tarafından ödenmesi veya sağlanması gereken depozitolar ya da diğer mali teminatlar ve bunlara ilişkin şartlar; varsa dijital içeriklerin işlevselliğini etkileyebilecek teknik koruma önlemleri; satıcı veya sağlayıcının bildiği ya da makul olarak bilmesinin beklendiği, dijital içeriğin hangi donanım ya da yazılımla birlikte çalışabileceğine ilişkin bilgi; tüketicilerin uyuşmazlık konusundaki başvurularını Tüketici Mahkemesine veya Tüketici Hakem Heyetine yapabileceklerine dair bilgi.
Ön Bilgilendirme Yöntemi
Ön bilgilendirme yapılırken tüketicinin ön bilgilendirilmesi gereken tüm hususlarda, kullanılan uzaktan iletişim aracına uygun olarak en az on iki punto büyüklüğünde, anlaşılabilir bir dilde, açık, sade ve okunabilir bir şekilde satıcı veya sağlayıcı tarafından yazılı olarak veya kalıcı veri saklayıcısı ile bilgilendirilmek zorunda olduğunu düzenlemiştir.
Mesafeli sözleşmenin internet yoluyla kurulması halinde, ön bilgilerin tüketicinin ödeme yükümlülüğü altına girmesinden hemen önce açık bir şekilde ayrıca gösterilmesi zorunludur.
Yönetmelikte genel hükümlere bırakılmış gibi gözüken bir husus ise, ergin olmayanlar ile ayırtım gücünden yoksun veya kısıtlı erginleri koruyacak şekilde ticari amaçlarla verildiğinin belirtilmesine dair bir hükme yer verilmemiştir.
Ön Bilgilerin Teyidi ve Diğer Yükümlülükler
Sözleşmenin kurulmuş sayılması için satıcı veya sağlayıcı, ön bilgilendirme yöntemiyle ön bilgileri edindiğini kullanılan uzaktan iletişim aracına uygun olarak teyit ettirmek zorundadır.
Tüketicinin siparişi ile bağlı olabilmesi için de, satıcı veya sağlayıcı, tüketici siparişi onaylamadan hemen önce, verilen siparişin ödeme yükümlülüğü anlamına geldiği hususunda tüketiciyi açık ve anlaşılır bir şekilde bilgilendirmekle yükümlüdür.
Tüketicinin mesafeli sözleşme kurulması amacıyla satıcı veya sağlayıcı tarafından telefonla aranması durumunda, her görüşmenin başında satıcı veya sağlayıcı kimliğini, eğer bir başkası adına veya hesabına arıyorsa bu kişinin kimliğini ve görüşmenin ticari amacını açıklamalıdır.
Ön bilgilendirme, cayma hakkı ve satış şartları hususunda oldukça geniş bir düzenleme getirdiği dikkat çeken yönetmelik 27 Şubat 2015 tarihinde yürürlüğe girecektir.
5 Ocak 2015 Pazartesi
e-Ticaret Kanunu kabul edildi
e-Ticaret Kanunu kabul edildi
1 Mayıs 2015’den itibaren yürürlüğe girecek olan “6563 sayılı Elektronik Ticaretin Düzenlenmesi Hakkında Kanun” ile (RG: 5 Kasım 2014, 29166), sosyal paylaşımda olduğu kadar tüketim yaşantımızı şekillendiren akıllı telefonlar ve internet paket uygulamalarıyla gelen yeni alışveriş tercihlerimize koruyucu düzenlenmeler getirilmiştir.
Kanunun Kapsamı
Kanun ticari iletişimi, hizmet sağlayıcı ve aracı hizmet sağlayıcıların sorumluluklarını ve elektronik iletişim araçlarıyla yapılan sözleşmeler ile elektronik ticarete ilişkin bilgi verme yükümlülüklerini ve uygulanacak yaptırımları kapsamaktadır.
Hizmet Sağlayıcısının Yükümlülükleri Belirlendi: Önceden Bilgi Şart!
Hizmet sağlayıcıları, elektronik iletişim araçlarıyla sözleşmenin yapılmasından önce alıcıların kolayca ulaşabileceği şekilde ve güncel olarak tanıtıcı bilgileri sunarken, sözleşmenin kurulabilmesi için izlenecek teknik adımlar, sözleşme kurulduktan sonra sözleşmenin ne süre ile saklanacağı, veri girişindeki hataların açık ve anlaşılır şekilde belirlenmesi ve düzeltilmesi, gizlilik ve uyuşmazlık çözümü konularında bilgilendirme yapacak.
Elektronik Ticarette Sipariş Nasıl Verilecek?
E-Ticaret Kanunu ile elektronik iletişim araçları ile verilecek siparişlere ilişkin düzenlemeler de getirilmiştir. Hizmet sağlayıcı, siparişin onaylanması aşamasında ve ödeme bilgilerinin girilmesinden önce, ödeyeceği toplam bedel dahil olmak üzere, sözleşmenin şartlarının alıcı tarafından açıkça görülmesini sağlayacak ve siparişin alındığını gecikmesizin yine elektronik iletişim aracıyla teyit edecektir.
Ticari İletişimin Çerçevesi Belirlendi
Alan adları ve elektronik posta adresi dışında, mesleki veya ticari faaliyet kapsamında kazanç sağlamaya yönelik olarak elektronik ticarete ilişkin her türlü iletişimi kapsayan ticari iletişimde ve bu iletişimin adına yapıldığı gerçek ya da tüzel kişinin açık belirlenebilir olmasını sağlayan bilgiler sunulacak. İndirim ve hediye gibi promosyonlar ile promosyon amaçlı yarışma veya oyunların nitelikleri açıkça belirtilecek, bunlara katılımın ve bunlardan faydalanmanın şartlarına kolayca ulaşılabilecek, açık ve şüpheye yer bırakmayacak şekilde anlaşılır olacak.
İstenmeyen İndirim, Hediye, Kampanya Mesajlarına Son!
- Ticari elektronik iletiler, alıcılara ancak önceden onayları alınmak kaydıyla gönderilebilecek. Bu onay, yazılı olarak veya her türlü elektronik iletişim araçlarıyla alınabilecek.
- Alıcının kendisiyle iletişime geçilmesi amacıyla iletişim bilgilerini vermesi halinde, mal ve hizmetlere ilişkin değişiklik ile ticari elektronik iletiler için ayrıca onay alınmayacak. Esnaf ve tacirlere önceden onay alınmaksızın ticari elektronik iletiler gönderilebilecek.
- Ticari elektronik iletinin içeriğinin, alıcıdan alınan onaya uygun olması gerekecek. İletide, göndericinin tanınmasını sağlayan bilgiler ile telefon, faks, kısa mesaj numarası ve elektronik posta adresi yer alacak. İletide, iletinin konusu, amacı ve başkası adına yapılması halinde kimin adına yapıldığına ilişkin bilgilere de yer verilecek.
Alıcılar diledikleri zaman, hiçbir gerekçe belirtmeksizin ticari elektronik iletileri almayı reddedebilecek.
Hizmet sağlayıcı, red bildiriminin elektronik iletişim araçlarıyla kolay ve ücretsiz olarak iletilmesini sağlayacak ve gönderdiği iletide buna ilişkin gerekli bilgileri sunacak. Red talebin ulaşmasının ardından hizmet sağlayıcı, 3 iş günü içinde alıcıya elektronik ileti göndermeyi durduracak.
Aracı hizmet sağlayıcılar, mesajların içeriğini kontrol etmek ve hukuka aykırı bir faaliyetin söz konusu olup olmadığını araştırmakla yükümlü olmayacak.
Kişisel Veri Gizliliği Temin Edildi
Hizmet sağlayıcı ve aracı hizmet sağlayıcı, elde ettiği kişisel verilerin saklanmasından ve güvenliğinden sorumlu olacak. Kişisel verileri, ilgili kişinin onayı olmaksızın üçüncü kişilere iletemeyecek ve başka amaçlarla kullanamayacak.
Ağır Yaptırımlar ve İhbar Hakkı
Kanundaki yükümlülükleri yerine getirmeyen ya da şartları uygulamayanlar hakkında, 1.000 ile 15.000 TL arasında değişen idari para cezaları uygulanacak. Kanunu ihlal eden hizmet sağlayıcıları 5 Mayıs 2015 tarihinden itibaren Gümrük ve Ticaret Bakanlığı’na ihbar edilebilir.
Etiketler:
E-Ticaret Kanunu,
elektronik ticaret,
kampanya mesajları,
veri gizliliği
24 Eylül 2012 Pazartesi
Turkey Legal e-News September 2012
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft nach dem neuen Handelsgesetzbuch
Von Ulya Selçuk – IstanbulPost Nr. 43 Sep. 2012 s. 6
http://www.jdsupra.com/legalnews/die-grndung-einer-kapitalgesellschaft-n-61124/
Mit dem Inkrafttreten des neuen türkischen Handelsgesetzbuches gelten neue Regeln für die Gründung von Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Neuerungen beziehen sich auf die zugestagten Kapitaleinlagen, die Gründererklärung, Prüfungsberichte, Vorstandsmitglieder sowie die Ernennung von Direktoren und die damit verbundenen Prozeduren. Aus diesem Grund gewinnt eine bewusste Gestaltung des Gesellschaftsvertrages an Bedeutung.
Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens
Mit dem neuen Handelsgesetzbuch reicht es auch, den Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens kurz zu umreissen. Unternehmen können auf das im Gesellschaftsvertrag festgelegte Unternehmensziel bezogen und im Rahmen rechtlicher Bestimmungen jede Art von Tätigkeit ausüben.
Auf der Grundlage des bis zum 1. Juli 2012 gültigen alten Handelsgesetzbuches durften Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung nur Tätigkeiten ausführen, die im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich genannt waren. Aus diesem Grund wurden alle zukünftig vorgesehenen Tätigkeiten aufgeführt.
Mindestkapital
Das Mindestkapital wurde bei Gesellschaften mit beschränkter Hatung auf 10.000 TL, bei Aktiengesellschaften auf 50.000 TL angehoben. Für Aktiengesellschaften, die nicht börsennotiert sind, jedoch über Kapitaleintragungen verfügen, liegt dieser Betrag bei mindestens 100.000 TL. Gesellschaften, die über ein geringeres Kapital verfügen, müssen es bis zum 14. Februar 2014 aufstocken.
Die Mindesteinlage eines Gesellschafters beträgt 25 TL bzw. Muss durch diesen Betrag teilbar sein.
Form des Kapitalnachweises: Rückkehr zum Sperrkonto:
Gemässeiner neuen Bestimmung für Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaften verpflichten sich die Gründer bedingungslos, ihren Kapitalanteil vollständig einzuzahlen. Geldzahlungen werden auf ein im Namen der Gesellschaft eingetragenes, bei einer auf der Grundlage des Bankengesetzes arbeitenden Bank eingezahlt, auf das nur die Gesellschaft Zugriff hat.
Dementsprechend müssen, wenn die Einlage ganz oder teilweise als Geldzahlung erfolgt, mindestens 25 Prozent vor der Eintragung, der verbleibende Betrag innerhalb von 24 Monaten nach der Eintragung eingezahlt werden. Durch den Gesellschaftsvertrag kann die Mindesteinlage erhöht sowie die Frist für die Zahlung des verbleibenden Kapitalanteils verkürzt werden.
Als Kapital kann auch Vermögen angegeben werden, soweit es sich preislich bewerten und übertragen lässt. Dabei muss aber ein alleiniges Verfügungsrecht bestehen und es nicht als Pfand angegeben bzw. zur Pfändung ausgeschrieben sein. Als Vermögen können auch Urheberrechte oder Patentrechte, Markennamen sowie andere nicht materielle Güter angegeben werden.
Zahlt der Gesellschafter/ Aktionäre
Sowohl Gesellschaften mit beschränkter Haftung als auch Aktiengesellschaften können als 1-Personen-Gesellschaften gegründet bzw. darin umgewandelt werden. Auf diese Weise ist die Gefahrt, dass ein Unternehmen mit einer Mindestzahl von Gesellschaftern gegründet wird, bei ihrem Ausscheiden jedoch ein Auflösungsgrund eintritt, aufgehoben. Sollte beispielsweise eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung von zwei Gesellschaftern gegründet werden, von denen einer austritt, so muss dies binnen 7 Tagen dem zuständigen Handelsregister mitgeteilt und eingetragen werden.
Direktor
Mindestens ein Gesellschafter muss zum Direktor des Unternehmens bestellt werden.
Was ist eine Gründungserklärung?
Die Gründungserklärung ist eine vorgeschrieben Erklärung, die bei der Unternehmensgründung vorbereitet und durch die Gesellschafter unterschrieben werden muss. In dieser Erklärung müssen folgende Sachverhalte enthalten sein:
• Wenn eine Sacheinlage getätigt oder ein Betrieb übernommen wird, dass sie dem vorgesehenen Wert entspricht sowei eine auf Dokumente gestützte Darlegung der Erforderlichkeit.
• Wenn Wertpapiere eingebracht werden, deren Wert sowie eine Bewertung ihrer konsolidierten Abschlüsse der vergangenen drei Jahre.
• Wesentliche Verpflichtungen zulasten der Gesellschaft.
• Wenn vorgesehen, spezielle Vergünstigungen für Gesellschafter und ihre Begründung.
• Zahlungen an Wirtschaftsprüfer und andere Leistungserbringer für das Unternehmen.
• Soweit vorhanden ausserdem die vergleichende Darstellung von Gegenwerten.
Andere Festlegungen, die im Gesellschaftsvertrag getroffen werden können:
Das neue Türkische Handelsgesetzbuch gibt die Möglichkeit, soweit damit nicht von zwingenden Bestimmungen des Gesetzes abgewichen wird, verpflichtende Bedingungen im Gesellschaftsvertrag festzuhalten.
Dabei geht es insbesondere um folgende Themen:
• Vom Gesetz abweichende Festlegungen im Hinblick auf die Übertragung von Gesellschaftsanteilen.
• Vorkaufs-, Rücknahme und Kaufrechte von Gesellschaftsanteilen gegenüber den übrigen Partnern und der Gesellschaft.
• Form und Umfang von zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen. Ein Veto-Recht für bestimmte Gesellschafter bzw. zu betimmende Gesellschafter sowie eine Vorkehrung, die bei Stimmgleichheit bei einer Gesellschafter- oder Aktionärversammlung den Ausschlag gibt.
• Vertragsstrafen bei Verstössen gegen Verpflichtungen aus dem Handelsgesetz oder dem Gesellschaftsvertrag. Wettbewerbsverbotsbestimmungen, die vom Gesetz abweichen.
• Besondere Rechte zur Einberufung einer Gesellschafter- oder Aktionärsversammlung.
• Vom Gesetz abweichende Bestimmungen zur Beschlussfassung, Stimmabgabe und Stimmrecht bei Gesellschafter- oder Aktionärversammlungen.
• Vollmachtsbestimmungen zur Übertragung der Unternehmensführung auf eine dritte Person.
• Vom Gesetz abweichende Regelungen zur Verteilung des Bilanzgewinns.
• Bestimmungen zum Rücktrittsrecht und wie se auszuüben ist sowie Form und Höhe des zu zahlenden Rücktrittsentgelts.
• Bestimmungen, die die Gründe für einen Rücktritt aus besonderen Grund rechtfertigen.
• Gründe für das Erlöschen der Gesellschaft jenseits der im Gesetz aufgeführten.
(Link: http://www.jdsupra.com/legalnews/die-grndung-einer-kapitalgesellschaft-n-61124/)
2 Eylül 2012 Pazar
Turkey Legal e-News August 2012
Anwältin in Istanbuls »Dorf des Richters«
Ulya Selcuk: Expertin für deutsche Investitionen und türkische Frauenrechte - Am Europa-Institut in Saarbrücken studiert
Von Heinz Gstrein - veröffentlicht in Main Echo - 28.08.2012
In Kadiköy, dem »Dorf des Richters« im asiatischen Teil von Istanbul, liegt an der »Bagdader Hauptstraße« 179 im zweiten Stock ein Stück türkisches Deutschland: Die Anwaltskanzlei von Frau Ulya Selcuk. Sie ist für die meisten Deutschsprachigen und -kundigen am Bosporus ein Begriff. Zudem ist sie eine moderne Türkin, die aber auch die Traditionen ihrer Heimat hoch schätzt. Sie zitiert den türkischen Mystiker Rumi: »Nur wer seine Vergangenheit kennt, kann stark in die Zukunft treten, nur wer weiß, woher er kommt, kann unbeirrt seinem Weg folgen!«.
Teilzeitjob am Goethe-Institut
Schon daheim in Izmir hatte sie sich für die Deutsch-Abteilung eines Privatgymnasiums entschieden. Als Jurastudentin lernte sie dank eines Teilzeitjobs am Goethe-Institut ihrer Heimatstadt die deutsche Literatur und Kultur weiter kennen. Die Krönung ihres junges Leben war es, als Rotary International sie mit einem Sonderstipendium zum Studium an das Europa-Institut der Universität des Saarlandes schickte.
Ihren Magister erwarb sie mit einer Thesis über die Haltung des EU-Wettbewerbsrechtes zu staatlichen Subventionen. 2001 gründete sie mit ihrem Bruder Ferudun Baha in Istanbul die Anwaltskanzlei »Selcuk & Selcuk«. Diese ist auf Rechtsberatung und andere Anwaltsleistungen für deutsche und sonstige ausländische Kapitalinvestoren in der Türkei spezialisiert.
Frau Ulya sieht sich in ihrer Vermittlerrolle nicht als Ausnahme: »Ich fühle mich als Pionierin einer unaufhaltsamen Globalisierung der Türkei. Aber vergessen wir nicht: Privatschulen mit einer ausländischen Sprach- und Kulturtradition gibt es bei uns schon seit 150 Jahren. Ich bin auch ein Produkt dieser Tradition..«
Besonders schätzt die Anwältin ihre Mitarbeit bei der deutschsprachigen Monatszeitschrift »Istanbul Post«: »Ihr Herausgeber Dr. Hibbeler ist der beste Zeitzeuge für den Aufschwung, den sowohl deutsche Investitionen wie auch die Niederlassung von Deutschen in der Türkei speziell seit der letzten Jahrtausendwende nehmen. Das ist genau die Zeit, in der ich meine Erfahrungen mit Klientinnen und Klienten aus Deutschland gewinnen konnte. So übernahm ich vor drei Jahren gern in der >Post< eine Spalte über die neuesten Entwicklungen der türkischen Gesetzgebung. So erhalten alle Leserinnen und Leser denselben Dienst, den wir sonst nur unseren Kundinnen und Kunden auf Deutsch und Englisch zusenden.«
Auf die türkischen »Deutschländer« in der Bundesrepublik angesprochen, freut sich Ulya Selcuk, dass das längst keine überwiegende Gastarbeiterszene mehr ist: »Ich betrachte es als besonders positiv, wie viele erfolgreiche Wirtschaftstreibende, Künstler und Politiker türkischer Herkunft es bei Ihnen schon gibt. Sie sind es, die wahre Integrationswunder in und für Deutschland bewirken.«
Auf die Frage, ob sie sich vor einer Re-Islamisierung ihrer Heimat fürchtet, antwortet die moderne, selbstbewusste und beruflich erfolgreiche Türkin: »Was wir in den letzten zehn Jahren beobachten und intensiv erleben, möchte ich als einen Selbstfindungs- und Neubestimmungsprozess der türkischen Gesellschaft interpretieren. Sie besteht überwiegend aus Muslimas und Muslimen, das ist wahr. Die bringen lang und fest verankerte Ansichtsweisen mit. Noch wichtiger sind aber die demokratische Änderung der politischen Strukturen, der wirtschaftliche Aufschwung und eine moderne Lebenskultur.«
Atatürk und das Frauenwahlrecht
Für Frauenrechte und vor allem für ihre praktische Durchsetzung wird in der Türkei nach wie vor gekämpft. Dabei hat Kemal Atatürk, der Vater der modernen Türkei, den Frauen schon 1930 das Wahlrecht gewährt, lange vor den Französinnen und vor allem den Schweizerinnen. Doch von anhaltender Gewalt gegen türkische Frauen und Mädchen weiß die Anwältin ein Lied zu singen: »Dieses Jahr wurde ein Gesetz verabschiedet, das jeden Staatsanwalt, jeden Polizisten verpflichtet, Frauen - ob verheiratet oder nicht - vor ihren Ehemännern, Ex-Gatten und sonstigen Verwandten wirksam zu schützen. Das bietet auch uns Anwältinnen und Anwälten die Handhabe, immer mehr positive Frauenurteile zu erwirken.«
Parallel bezeichnet es Ulya Selcuk als ebenso wichtig, dass Türkinnen mit schmalen Einkommen durch Mikrofinanzprogramme eine selbstständige Arbeit ermöglicht wird.
Den Rotariern eng verbunden
Seit dem Studium in an der Uni in Saarbrücken fühlt sich Ulya Selcuk neben Deutschland den Rotariern eng verbunden. Derzeit ist sie Präsidentin im Rotary Club von Kurucesme am Bosporus. In dieser Eigenschaft veranstaltet sie an den 80 Handelskammern der Türkei Seminare über Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das alles unter dem Motto: »Durch Wohltat zum Gewinn.«
29 Ağustos 2012 Çarşamba
Turkey - Legal e-News April 2012
UNDP Turkey Monthly Newsletter
ISSUE 76 > APRIL 2012
UNDP AND ROTARY ALONGSIDE SMES FROM ANTALYA
UNDP and Rotary’s “Corporate Responsibility for a Sustainably Competitive Turkey Project” seminars continue.
Ankara, April 2012 - Following Adana, Gebze, Eskişehir, Samsun and Gaziantep another seminar was held at Antalya chamber of Commerce and Industry on March 9.
Bayrampaşa Rotary Club President Semra Baysan and Kuruçeşme Rotary Club President Attorney Ulya Selçuk explained the concept of corporate responsibility to participants.
Representatives of local municipalities and managers of producing SMEs took part in the seminar.
In the second part of the seminar, Attorney Ulya Selçuk, trainer, talked about the terms and advantages of the Global Compact.
Corporate Responsibility for a Sustainably Competitive Turkey Project, aims to ensure that SMEs in Anatolia include social responsibility principles to their working process.
The project is comprised of the following phases: Corporate Responsibility (CR), Sustainable Awareness Workshops; CR Situation Assessment and Analysis; CR Strategy Developing and Resolution Generating Seminar; and Communication and Inclusion to International Networks.
The training program is provided to establishments in Anatolia free-of-charge.
Among the targets set to be achieved until April 2013 are organizing 100 CR trainings in 81 provinces of Turkey, 50 of them being in Marmara region, and making sure that the SMEs, important actors in Turkey’s development process, include CR principles to their governance plans at the end of the project and sign the Global Compact.
Editor : Faik Uyanık
Assistant : Esra Sergi & Gönenç İnal
http://www.undp.org.tr/Gozlem2.aspx?WebSayfaNo=3790
16 Mayıs 2011 Pazartesi
Turkey - Legal e-News March-April 2011
Erhöhung von Sondersteuern und Umzug von Finanzbehörden von Ankara nach Istanbul
Ein Gesetzesentwurf sieht u.a. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied zwischen Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartige Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkoholischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer (IstanbulPost, Nr. 26 April 2011)
Durch die Änderung der Verordnung sind einige Verfahrensregeln für die Anwendung des Arbeitserlaubnisgesetzes geändert worden. Eines der Ziele der Neuregelung ist die Beschleunigung des Verfahrens. Bei der Antragstellung aus dem Ausland ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zusendung der Bewerbungsunterlagen von drei auf zehn Tage verlängert worden. Aus der Verordnung wurde die „Anforderung weiterer Unterlagen“ sowie des Nachweises der Mitgliedschaft in einer Berufskammer herausgenommen.
Wird beim Eingang des Antrages festgestellt, dass dieser Unvollständig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung fehlender Unterlagen eingeräumt. Für die Bearbeitung sind feste Fristen vorgesehen: für die Anforderung von Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen und Ämtern 5 Tage; für Information und Stellungnahme maximal 15 Tage.
Zur Prüfung des Antrags werden weiter Kriterien wie Ausbildung, Gehalt, der Beitrag zur türkischen Wirtschaft sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses als Kriterium herangezogen. Hier sind im vergangenen Jahr die Prüfkriterien verschärft worden, so dass eine Genehmigung für die Beschäftigung in Kleinunternehmen erschwert wurde.
Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss binnen 30 Tagen beim zuständigen Polizeipräsidium Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Außerdem betreffen die Änderungen an der Verordnung insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung und Verfolgung der Bearbeitung über das Internet.
Änderung der Verordnung zur Sozialversicherungspflicht berufstätiger Ausländer
Wird ein Arbeitnehmer von einer Gesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Türkei entsandt, um dort im Namen des Unternehmens tätig zu werden, benötigt er in der Türkei keine Anmeldung bei der Sozialversicherung, sofern er im Ausland versichert ist. Für länger andauernde Einsätze gilt die Pflicht zur Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung, sofern nicht durch ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsland etwas anderes bestimmt ist.
Istanbul, 16.05.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Ein Gesetzesentwurf sieht u.a. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied zwischen Dieselkraftstoff für die Landwirtschaft und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartige Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkoholischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Änderung der Verordnung zur Erteilung einer Arbeitsgenehmigung für Ausländer (IstanbulPost, Nr. 26 April 2011)
Durch die Änderung der Verordnung sind einige Verfahrensregeln für die Anwendung des Arbeitserlaubnisgesetzes geändert worden. Eines der Ziele der Neuregelung ist die Beschleunigung des Verfahrens. Bei der Antragstellung aus dem Ausland ist die Pflicht des Arbeitgebers zur Zusendung der Bewerbungsunterlagen von drei auf zehn Tage verlängert worden. Aus der Verordnung wurde die „Anforderung weiterer Unterlagen“ sowie des Nachweises der Mitgliedschaft in einer Berufskammer herausgenommen.
Wird beim Eingang des Antrages festgestellt, dass dieser Unvollständig ist, wird dem Antragsteller eine Frist von 30 Tagen für die Einreichung fehlender Unterlagen eingeräumt. Für die Bearbeitung sind feste Fristen vorgesehen: für die Anforderung von Unterlagen von öffentlichen Einrichtungen und Ämtern 5 Tage; für Information und Stellungnahme maximal 15 Tage.
Zur Prüfung des Antrags werden weiter Kriterien wie Ausbildung, Gehalt, der Beitrag zur türkischen Wirtschaft sowie die Art des Beschäftigungsverhältnisses als Kriterium herangezogen. Hier sind im vergangenen Jahr die Prüfkriterien verschärft worden, so dass eine Genehmigung für die Beschäftigung in Kleinunternehmen erschwert wurde.
Nachdem die Arbeitsgenehmigung erteilt wurde, muss binnen 30 Tagen beim zuständigen Polizeipräsidium Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden.
Außerdem betreffen die Änderungen an der Verordnung insbesondere die Möglichkeit der Antragstellung und Verfolgung der Bearbeitung über das Internet.
Änderung der Verordnung zur Sozialversicherungspflicht berufstätiger Ausländer
Wird ein Arbeitnehmer von einer Gesellschaft, deren Hauptsitz sich im Ausland befindet, für eine Dauer von bis zu drei Monaten in die Türkei entsandt, um dort im Namen des Unternehmens tätig zu werden, benötigt er in der Türkei keine Anmeldung bei der Sozialversicherung, sofern er im Ausland versichert ist. Für länger andauernde Einsätze gilt die Pflicht zur Anmeldung bei der türkischen Sozialversicherung, sofern nicht durch ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsland etwas anderes bestimmt ist.
Istanbul, 16.05.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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25 Şubat 2011 Cuma
Turkey Legal e-News February 2011
Sammelgesetz verabschiedet: Was beinhaltet es?
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
„Das Gesetz zur Neustrukturierung von bestimmten Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen“ wird als die grösste “Schulderleichterung” der türkischen Republik bezeichnet und voraussichtlich am Ende Februar oder Anfang März dieses Jahres in Kraft treten.
Das Gesetz erfasst Schulden bei öffentlichen Institutionen bis zum 31.12.2010. Innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, muss bei der jeweiligen Stelle, bei der die Schulden bestehen, Antrag auf eine Neustrukturierung gestellt werden. Diejenigen, die eine Neustrukturierung beantragen, haben dagegen auf ihrerseits erhobene/ zu erhebende Klagen zu verzichten. Die Schuld- und Verzugszinsen der Schulden werden auf der Grundlage der Entwicklung des Erzeugerpreisindexes (sog. “ÜFE”) neu berechnet und entweder in bar oder aber in bis zu 18 Raten, die alle 2 Monate entrichtet warden, bezahlt. Bei Verzug von 2 Raten oder unvollständiger Zahlung wird der Anspruch auf die Vergünstigungen durch dieses Gesetzs verwirkt.
Im Sammelgesetz werden u.A. folgende Bestimmungen getroffen:
Die Begleichung von Rückständen bei den Sozialversicherungen wird erleichtert. Mitglieder der früheren Versicherung für Freiberufler und Gewerbetreibende (sog. “Bağkur”) erhalten nach Restrukturierung ihrer Schulden wieder Anspruch auf Krankenversicherungsleistungen. Schulden, die bei inzwischen geschlossenen Betriebsstätten angefallen sind, werden gelöscht. Läuft eine gerichtliche Auseinandersetzung über Steuerschulden, die vor der Schliessung angefallen sind, in der noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, enfällt diese Schuld.
Lehrlinge, Praktikanten und Rechtsreferendare werden in die allgemeine Gesundheitsversicherung aufgenommen. Unternehmen mit zehn oder mehr Beschäftigten können Praktikanten beschäftigen. Auch bei Verkehrsunfällen wird die Behandlung durch die Sozialversicherung übernommen. Bei einer berufsbedingten Staublungenerkrankung wird eine monatliche Rente gewährt.
Das Kurzarbeitergeld wird erhöht und durch die Arbeitslosenversicherung gezahlt. Es kann für längstens drei Monate bezogen werden. Für jede Neueinstellung bis zum 31. Dezember 2015 wird eine einmalige, an der Höhe des Arbeitgeberanteils an den Sozialabgben orientierte Subvention gezahlt. Die Arbeitslosenversicherung übernimmt bei solchen Neueinstellungen den Arbeitgeberanteil an den Sozialabgaben über bestimmte Zeiträume. Mit Aufnahme einer Beschäftigung entfällt der Anspruch auf Leistungen augrund einer “Grünen Karte”, die Bedüftigen kostenlose Gesundheitsleistungen bietet.
Schwangere Frauen und Mütter dürfen nicht zu Nachtschichten eingesetzt werden. Schwangere Beschäftigte, die eine Frühgeburt haben, können den Jahresurlaub, den sie vor der Entbindung nicht nehmen konnten, nach der Geburt in Anspruch nehmen.
Beamtinnen wird nach dem Ablauf ihres Mutterschaftsurlaubs sowie männlichen Beamte, deren Frau eine Geburt gemacht hat, wird ab dem Geburtsdatum bis zum 24 Monate unentgeltlicher Urlabu gewährt. Einen Sonderurlaub von 18 Monaten erhalten Beamte mit schweren Krankheiten wie Krebs oder Geisteskrankheiten.
Auch nichtbeamtete Mitarbeiter öffentlicher Stellen erhalten das Recht, Mitglied einer Gewerkschaft zu werden, dürfen jedoch an Streiks nicht teilnehmen. Für Beamte, gegen die eine Disziplinarstrafe verhängt wurde, die jedoch aufgrund dieses Gesetzes auf ihre vorherige Position zurückkehren können, werden für den Zeitraum der Suspendierung, in dem sie nicht tätig waren, bis längstens 31. Dezember 2014 die Sozialversicherungsabgaben entrichtet. Der Antrag hierzu muss bis zum 30 Juni 2011 gestellt werden. Besteht in einer Provinz oder Stadtverwaltung Personalüberschuss, kann Personal an andere öffentliche Dienststellen abgegeben werden.
Die Tarifzuständigkeit von Gewerkschaften wird auf der Grundlage der amtlichen Statistik vom 30 Juni 2011 festgelegt.
Die Pflicht zum Aushang der Steuertabelle in Gewerberäumen entfällt. Ausreiseverbote ins Ausland aufgrund von Steuerschulden entfallen. Es wird ein neuer Antragszeitraum für die Rückführung von Guthaben aus dem Ausland ohne Quellenprüfung und Besteuerung gewährt.
Die Zentralen der türkischen Zentralbank, der Regulierungs/ und Prüfungsanstalt des Bankwesens und das Kapitalmarktgremium ziehen nach Istanbul.
Studenten, deren Einschreibung gelöscht wurde, können die Wiederaufnahme an der Universität beantragen. Wird ein Studium nicht in der Regelstudienzeit abgeschlossen, erfolgt keine Exmatrikulation mehr.
Geldbussen unter 120 TL, die bis zur Veröffentlichung des Gesetzes noch nicht zugestellt sind, werden geschlöscht.
Zulassungen für neue Fahrzeuge werden dem Fahrzeughalter per Post zugesandt.
Istanbul, 25.02.2011
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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27 Ocak 2011 Perşembe
Turkey Legal e-News January - II
Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien verabschiedet
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
Eine Nachricht veröffentlicht in der Istanbulpost Nr. 23 Januar 2011 S. 7 (www.istanbulpost.net)
Nach jahrelangem Tauziehen ist am 29. Dezember 2010 die Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energien verabschiedet worden. Neben einer Neufestsetzung der Abnahmepreise von Strom, der mit erneuerbarer Energie erzeugt wird, ist ein Fördermechanismus für den Einsatz von Technologie vorgesehen, die in der Türkei hergestellt wird.
Während die Verabschiedung des Gesetzes Erleichterung bei der Energiewirtschaft auslöst, sind die Umweltschützer jedoch empört. Ausgerechnet in das Gesetz über erneuerbare Energie eine Bestimmung einzubauen, die den Naturschutz aushebelt, wirkt sie makaber.
Neue Förderpreise für Strom aus erneuerbarer Energie
Die Ankaufspreise sind auf US-Dollar Basis festgelet und nach Energieträgern gegliedert. Für Wasser- und Windanlagen gilt ein Ankaufspreis von 7,3 Cent/kWh. Bei Geothermalenergie werden 10,3 Cent/kWh sowie bei Biogas- und Sonnenenergieanlagen 13,3 Cent/kWh vorgesehen.
Die festgesetzten Ankaufspreise für die verschiedenen Energieträger gelten bei Anlage, die bis zum 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen wurden, für eine Dauer von 10 Jahren. Für danach erstellte Anlagen kan die Regierung andere Preise festlegen, die jedoch die bisherigen nicht übersteigen dürfen. Für Anlagen, die vollstädig oder teilweise aus in der Türkei hergestellten Komponenten bestehen, gilt für die Dauer von 5 Jahren nach Inbetriebnahme ein Aufschlag auf die festgesetzten Ankaufspreise. Demnach würde ein Photovoltaiksystem, dessen Kollektorzellen in der Türei hergestellt werden, mit 16,8 Cent/kWh den höchsten Abnahmepreis für erneuerbare Energie erzielen.
Bereits am 3. Dezember war ausserdem eine Verordnung zum Gesetz für erneuerbare Energien im Staatsanzeiger veröffentlicht worden die bei Anlagen, die für den Eigenbedraf gedacht sind, von bis zu 500 kWh Leistung eine Befreiung von der Lizenzpflicht vorsieht. Für Unternehmen wird zudem die Möglichkeit geboten, über den Eigenbedarf hinaus erzeugten Strom gemäss der Richtpreise für den Energieträger ins Netz einzuspeisen. Energieexperten verweisen darauf, dass ein Privathaushalt, der eine Windanlage aufstellt, die Kosten in drei bis vier Jahren amortisiert.
Naturschutz augehebelt
Die Novelle des Gesetzes sieht ausserdem vor, dass die Naturschutzbestimmungen keine Anwendung auf Projekte im Bereich erneuerbarer Energie finden. Der Hindergrund ist naheliegend: Zahlreich Staudammprojekte waren durch Einspruch der reionalen Räte für Landschafts- und Denkmalschutz gestoppt worden. Nicht zuletzt aufgrund dieser Einsprüche hatte die Regierung erwogen, die Zuständigkeit für diese Räte vom Ministerium für Kultur und Tourismus zum Ministerium für Umwelt zu überführen. Nun wurde eine Bestimmung in das Änderungsgesetz zu erneuerbaren Energien eigefügt, die zunächst übersehen wurde.
Zwar ist der Regierung damit ein Coup gelungen, doch stellt sich die Frage, ob es sich dabei nicht um einen Pyrrhussieg handelt. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz erhoben werden. Da es um beträchtliche Investitionen geht, war Rechtssicherheit ein wichtiges Anliegen beim Erlass des Änderungsgesetzes. Wird es nun dem Verfassungsgericht vorgelegt, entsteht neue Rechtsunsicherheit. IP/ Ankara
25 Ocak 2011 Salı
Turkey Legal e-News January 2011
Der neue Entwurf zum Schuldrecht ist angenommen.
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Das türkische Schuldrecht ist seit 1926 in Kraft; die neue Fassung wird ab dem 1 Juli 2012 in Kraft treten. Der Gesetzestext beinhaltet 649 Artikel und 22 Kapitel.
Insbesondere werden den Personen gegenüber “vorbereitete”, “abstrakte” und “ex parte” Verträge Schutz gewährt, die vor allem von Banken und Versicherungsgesellschaften vorgelegt werden. Für die Vermeidung von einseitigem Interessenschutz, haben sie die Kunden ausreichend über den Vertrag zu informieren und nach deren ausdrücklichen Zustimmung zu fragen. Sollte diese Regelung nicht beachtet und die Kundeninteresse beeinträchtigt werden, wird der Vertrag ungültig sein. Bei Uneinigkeiten bei solchen “uniformen Verträgen”, ist der Vertrag nach den Interessen des Kunden auszulegen und nicht der Partei, die den Vertrag vorbereitet hat.
Der Schuldner wird vor “außerordentlichen Zinssätzen” geschützt. Falls im Vertrag der Jahreszinssatz nicht vereinbart ist, so wird dieser nach der Gesetzesbestimmung festgelegt, der galt als die Zinsschuld erstanden ist. Diese Regelung gilt auch für jährliche Verzugszinssätze. Die vertraglich vereinbarten Zinssätze dürfen nicht um 50 Prozent über dem Jahreszinssatz und die Verzugszinsen nicht um 100 Prozent über dem jährlichen Verzugszinssatz liegen.
In außerordentlichen Situationen wie beispielsweise einer Wirtschaftskrise, kann gerichtlich beantragt werden, die Verträge den geänderten Konditionen anzupassen. Sollte der Schuldner selbst nach der anpassten Version, den Vertragspflichten nicht nachkommen können, kann den Vertrag widerrufen werden.
Verträge können mit einer elektronischen Unterschrift abgeschlossen werden. Im Falle einer Blanko-Unterschrift wird davon ausgegangen, dass der später eingefügte Text den Willen des Unterzeichnenden wiedergibt. Die Beweislast für das Gegenteil liegt beim Unterzeichnenden.
Schadensersatz bei Körperverletzungen, wird gemäss den Bestimmungen des Schuldgesetzes und den Prinzipien der Haftungsregelung berechnet. Der Richter darf den errechneten Schadensersatzbetrag nicht nach eigenem Ermessen steigern oder senken. Diese Regelung wird auch bei Schäden und Verlusten angewandt, die von verwaltungrechtlichen Taten und Handlungen verursacht wurden.
Die sog. Lebensabschnittpartner, Verlobte oder Paare, die aussereheliche Beziehungen führen, erhalten beim Todesfalls ihres Partners einen Entschädigungsanspruch.
Personen, die Nutzungs- oder Wohnrecht in einem Gebäude haben, haften gemeinschuldnerisch für Mängel und Schäden am Gebäude. Geht von einem Gebäude eine Gefahr aus, kann vom Eigentümer die Beseitigung dieser Gefahr verlangt werden.
Erleidet jemand einen Schaden und verfügt über keine Sozialversicherung, kann im Klagefall der Richter aufgrund der Beweislage eine vorläufige Zahlung durch den Beklagten anordnen. Gewinnt der Kläger das Verfahren, wird die vorläufige Zahlung auf den festgelegten Schadensersatz angerechnet. Wird die Klage abgewiesen, muss die vorläufige Zahlung einschließlich des gesetzlichen Zinssatzes zurückgezahlt werden.
Eine neue Periode bei Mieter-Vermieter Beziehungen: Der Mieter kann mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters erforderliche Veränderungen oder Erneuerungen unternehmen. Falls keine weiteren schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, darf der Vermieter aufgrund dieser Maßnahmen keine Mieterhöhungen fordern. Ohne die schriftliche Zustimmung des Wohnungseigentümers, darf der Mieter die Mietbeziehung keinem Dritten übertragen, wobei aber auch der Vermieter - bei Arbeitsstättenvermietungen – die Zustimmung nicht ohne Grund verweigern kann.
Falls der Mieter das Mietverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit oder ohne die Einhaltung der Kündingungsfrist beendet, hat er bis zur erneuten Vermietung innerhalb “angemessener Zeit” weiter Miete zu zahlen. Mit der Neuvermietung erlischt diese Verpflichtung automatisch. Bei der Übergabe des Mietobjektes, hat der Vermieter dem Mieter alle Mängel schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, muss der Mieter nicht für diese Mängel haften.
Falls die Miete in ausländischer Währung festgelet ist, kann für die folgenden 5 Jahre keine Änderung vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist, wird erfolgt die Neufestsetzung auf der Grundlage von Musterberechnungen. Vorbehalten ist die Vertragsanpassung in ausserordentlichen Situationen wie z.B. einer Wirtschaftskrise.
Ohne die ausdrückliche Einwilligung des Ehegatten, kann der Mietvertrag der Familienwohnung nicht gekündigt werden. Fall die Einwilligung ohne einen berechtigten Grund verweigert wird oder sie nicht möglich ist, kann eine gerichtliche Entscheidung angestrebt werden.
Weitere Änderungen im Schuldgesetz umfassen u. A. folgende Punkte: Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Haftungen, Heimarbeit, Publikationsvertrag, Zustimmung des Ehegatten bei den Bürgschaften.
Istanbul, den 25.01.2011
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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23 Aralık 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News December 2010
Sammelgesetz zum Parlament gesendet: Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung von Schulden und Änderung des allgemeinen Gesundheitsgesetzes und weiteren Gesetzen und Verordnungen
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Der Gesetzesentwurf sieht u. A. die Neustrukturierung von Schulden beim Staat und öffentlichen Institutionen, die Erhöhung von Sondersteuern, die Neuregulierung des unentgeltlichen Urlaubs der Beamten und den Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Bankenwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul vor.
Bei den Sondersteuern (sog. “ÖTV”) wird der Preisunterschied für Dieselkraftstoff, der in der Landwirtschaft Verwendung findet, und normalem Diesel aufgehoben. Auch Flugzeugbenzin und Leichtöle, die spezieller Behandlung unterworfen werden, sowie benzinartigen Jet-Treibstoffe werden nunmehr der ÖTV unterworfen. Bei alkolischen Getränken ist eine Steuererhöhung vorgesehen: Neben einer proportionalen Steuerfestsetzung wird ausserdem ein Mindestbetrag festgesetzt.
Beamte, die Kinder bis zum 3. lebensjahr adoptieren, haben bis zu 24 Monate Anspruch auf unentgeltlichen Urlaub. Beamte, die einen Überfall erlitten haben, können bis zu 18 Monate unentgeltlichen Urlaub erhalten und solche, deren Ehegatten eine Ausbildung im Ausland aufnehmen, können bis zu 8 Jahren unentgeltlich freigestellt werden. Für schwangere Beamtinnen sind insgesamt 16 Monate Mutterschaftsurlaub vorgesehen; sollten sie Zwillinge erwarten, wird diese Frist um zwei Wochen verlängert. Auch die Stillzeit wird erhöht. Nach der Geburt können Beamtinnen wie auch Beamten, deren Ehegatte Mutter geworden ist, bis zu 24 Monaten unentgeltlicher Urlaub beantragen.
Beamte können nach Vollendung einer fünfjährigen Dienstzeit bis zu einem Jahr untentgeltlichen Urlaub beantragen, de in höchstens zwei Phasen geteilt werden kann. Beamte in öffentlichen Ämtern, die im Aussendienst eingesetzt sind, können bis zu 10 Jahre, bei internationalen Institutionen eingesetzte bis zu 21 Jahre unentgeltlicher Urlaub beziehen.
Der Umzug der türkischen Zentralbank, der Regulierungs- und Prüfungsanstalt des Banwesens und des Kapitalmarktgremiums von Ankara nach Istanbul wird innerhalb von zwei Jahren vollzogen.
Von der Restrukturierung von Schulden bei öffentlichen Institutionen, die vor dem 31. Juli 2010 angefallen sind, sind folgende Institutionen erfasst: das Staatssekretariat für das Zollwesen, die Wasser- und Abwasserbetriebe in Grosstädten, das Energieunternehmen (sog. “TEDAŞ”), organisierte Industriegebiete, die staatliche Fernseh- und Rundfunganstalt (sog. “TRT”), die Mittelstandsagentur (sog. “KOSGEB”), sowie die Union der türkischen Kammern und Börsen (sog. “TOBB”). Die Schulden werden auf der Grundlage des Anstiegs des Verbraucherpreisindexes neu berechnet.
Geringfügige Schulbeträge werden gelöscht:
Vor dem 31.12.2004: bis zu 50,- TL;
vor dem 31.07.2010: Verwaltungsrechtliche Geldbussen bis zu 120,- TL; Arbeitsstätten , die in den Aufgabenbereich der Sozialversicherung (sog. “SGK”) fallen, bis zu 50,- TL.
Personen, die ihre Zahlungspflicht bezüglich Ihren Schulden gegenüber dem Anstalt für Kredit- und Studentenheimen im Rahmen des Universitätsstudiums (sog. “YURTKUR”) nicht nachgekommen sind, wird ein erneutes Recht gewährt.
Istanbul, 10.12.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
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5 Kasım 2010 Cuma
Turkey Legal e-News November 2010
Zur Anwendungspraxis von Arbeitserlaubnissen in der Türkei
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
Eine Reportage mit Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk (Istanbul/ Türkei)
Quelle: Istanbulpost, Nr. 21, November 2010, www.istanbulpost.net
Vor kurzem hat das Ministerium für Arbeit und Soziales einige Änderungen bei der Praxis der Vergabe von Arbeitserlaubnissen eingeführt. Ausgehend von der neuen Lage haben wir mit Rechtsanwältin Ulya Selçuk gesprochen und um eine Bewertung gebeten.
Frau Rechtsanwältin Ulya Selçuk, könnten Sie uns bitte zunächst das Arbeitserlaubnisrecht der Türkei kurz vorstellen?
Die Bedingungen für die Beschäftigung von Ausländern in unserem Land werden mit dem Arbeitserlaubnisgesetz (Nummer 4817) und der dazugehörigen Verordnung geregelt. Abhängig von der Lage des Arbeitsmarktes, Entwicklungen im Arbeitsleben sowie beschäftigungsrelevante sektorale und konjunkturelle Veränderungen beachtend, kann einem Ausländer zunächst, begrenzt von der Frist dessen Aufenthaltserlaubnis, eine einjährige Arbeitserlaubnis in einem bestimmten Beruf für ein bestimmtes Unternehmen erteilt werden. Nach Ablauf des Jahrs kann für den gleichen Beruf und das gleiche Unternehmen eine Verlängerung von drei Jahren und danach im gleichen Beruf, jedoch bei einem beliebigen Arbeitgeber, eine Erlaubnis für sechs Jahre erteilt werden.
Wenn ein Ausländer für ein Unternehmen arbeiten will oder als Partner dieses Unternehmens tätig werden will, beantragt dieses in dessen Namen die Erlaubnis. Dies bedeutet, dass die beantragte Erlaubnis auch nur für dieses Unternehmen gilt. Will der Ausländer seine Tätigkeit verändern oder für ein anderes Unternehmen arbeiten, wird die Arbeitserlaubnis nichtig.
Das bisherige Antragsverfahren sieht vor, dass ein Ausländer in seinem Herkunftsland oder dem Land seines dauerhaften Aufenthaltes bei einer Vertretung der Türkischen Republik einen Antrag stellt und dann innerhalb von zehn Tagen die in der Verordnung aufgeführten Formulare und Dokumente dem Arbeitsministerium ausgehändigt werden. Jedoch gibt es die im Staatsanzeiger vom 31.07.2010 veröffentlichte und gleichzeitig in Kraft getretene Bestimmung, die folgendes festlegt: „Die im Rahmen des Gesetzes an das Ministerium gerichteten elektronisch eingereichten Anträge sowie die auf Papier in der Anlage zur Verordnung vorgesehenen Dokumente müssen mit Unterschrift binnen sechs Arbeitstagen entweder persönlich oder per Post dem Ministerium zugestellt werden.“ Offen bleibt dabei, ob gemäß dieser Bestimmung weiterhin ein Antrag bei den Auslandsvertretungen der Türkischen Republik gestellt wird. Während es bei diesem Punkt keine Klarheit gibt, trafen wir bei Gesprächen mit unseren Auslandsvertretungen auf recht unterschiedliche Praxis. Ich glaube darum, dass es am richtigsten ist, entsprechend der Antworten des Ministeriums für Arbeit und Soziales mögliche Mängel zu beheben.
Auch wenn mir die türkische Ausländerstatistik nicht unbedingt zuverlässig vorkommt und ich glaube, dass im Land weit mehr Ausländer leben, erscheint mir selbst angesichts der offiziellen Zahlen die Menge der erteilten Arbeitserlaubnisse gering. Woran liegt dies Ihrer Meinung nach?
Neben der Arbeitserlaubnis können Ausländer in der Türkei auch eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Sie wird auf der Grundlage von Heirat, Studium, Tourismus, Therapie oder sportlicher Aktivitäten erteilt.
Jedoch gibt es Daten des Türkischen Statistikinstituts zufolge in der Türkei 500.000 illegal Beschäftigte und diese Zahl beeinflusst in ernstzunehmender Weise die Arbeitslosenquote in der Türkei. Wegen Unternehmen, die Ausländer zunächst unregistriert beschäftigen und später einen Antrag stellen, prüft das Ministerium für Arbeit und Soziales diese Anträge sehr sorgfältig. Ich denke, dass die vom Ministerium am 2. August 2010 herausgegebenen „Kriterien für die Arbeitserlaubniserteilung an Ausländer“ auf dem Problem beruht, warum man einem ausländischen Beschäftigten die Erlaubnis erteilen sollte, eine Arbeit auszuführen, die ein einheimischer ausführen könnte.
Bei der Arbeitserlaubnis gibt es viele Beschwerden über die Bearbeitungszeit. Gibt es auf diesem Gebiet eine Entwicklung?
Mit dem Übergang der Zuständigkeit für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis vom Schatzamt an das Ministerium für Arbeit und Soziales war das Ziel verbunden, die Bearbeitungszeit zu verkürzen und mit dem Einsatz von e-government Verfahren wurde dies zu einem großen Teil erreicht. Im gesamten Schriftverkehr mit dem Ministerium erfolgt neben der offiziellen Zustellung auch wenn nötig per E-Mail. Bei der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Polizeidirektion wird nun zunächst über die Website ein Termin eingeholt und dadurch das Schlangestehen vermieden. Dies ist vielleicht die positivste Veränderung der bereits angesprochenen Änderung vom 31. Juli 2010.
Von jetzt an kann jeder Antragsteller alle Stufen der Bearbeitung per Internet verfolgen. Natürlich muss der Antragsteller die im Ermessensspielraum des Ministeriums liegenden zusätzlichen Anforderungen erfüllen. Nach meiner Erfahrung wird ein sorgfältig und fehlerfrei vorbereiteter Antrag einschließlich der Phase bei der Polizeidirektion innerhalb von zwei Monaten entschieden.
Nun hat sich die Ausführungsverordnung zum Arbeitserlaubnisgesetz geändert. Was hat sich geändert und welche Neuerungen gibt es?
Die mit dem 2. August 2010 zur Anwendung gebrachten Kriterien zur Erteilung der Arbeitserlaubnis für Ausländer haben zumindest bei zwei Themen zu ernsten Diskussionen geführt. Das erste ist die Verpflichtung, dass in dem Betrieb, der den Antrag stellt, mindestens fünf türkische Bürger beschäftigt sein müssen. Handelt es sich bei dem Antragsteller um einen Partner des Unternehmens, müssen mindestens fünf türkische Bürger in der zweiten Hälfte der bewilligten Jahresfrist der Arbeitserlaubnis beschäftigt sein. Wird für mehr als einen Ausländer der Antrag auf Arbeitserlaubnis gestellt, müssen für jeden weiteren mindestens je fünf türkische Bürger beschäftigt werden.
Das zweite Thema ist die Bedingung, dass das eingezahlte Kapital des Unternehmens mindestens 100.000 TL oder der Gesamtumsatz mindestens 800.000 TL oder das Exportvolumen mindestens 250.000 Dollar betragen muss. Wird für einen ausländischen Partner eine Arbeitserlaubnis beantragt, muss dessen Anteil mindestens 20 Prozent mit einem Minimum von 40.000 TL betragen.
Dabei werden diese Kriterien nicht auf die ausländischen Beschäftigten von Stiftungen und Vereinen, den Fluggesellschaften anderer Staaten, im Bildungssektor sowie auf ausländische Hausangestellte angewandt.
Darüber hinaus wird vorgeschrieben, dass die angegebene monatliche Entlohnung des Ausländers in Übereinstimmung mit Qualifikation und Position steht. Dementsprechend muss einem Ausländer auf Grundlage des zum Antragszeitpunkt gültigen Mindestlohns folgende Mindestvergütung geleistet werden:
a) für Führungskräfte, Piloten sowie bei Ingenieure mit Vorerlaubnis mindestens das 6,5-fache.
b) Für Abteilungs- oder Filialleiter, Ingenieure und Architekten mindestens das 4-fache.
c) Für Tätigkeiten, die besondere Fähigkeit und Erfahrung bedürfen, sowie für Lehrer das 3-fache.
d) Für Haushaltstätigkeiten und andere Berufe mindestens das 1,5-fache des Mindestlohns.
Sind Ihrer Meinung nach insbesondere die für kleine und mittlere Unternehmen eingeführten Einschränkungen gerechtfertigt?
Das Ziel des 2003 verabschiedeten Gesetzes zu ausländischen Direktinvestitionen (Nr. 4875) verfolgte vor allem das Ziel, ausländische und inländische Investoren gleich zu behandeln. Doch mit den gerade angesprochenen Kriterien wird anstatt „Gleichbehandlung“ und „Erleichterung“ werden für ausländische Unternehmen bei der Beschäftigung ausländischen Personals und Kapitalerhöhung ernstzunehmende Vorschriften eingeführt und für inländische Firmen nicht die gleichen Bedingungen gestellt.
Während beispielsweise für den inländischen Investor zwei Investoren mit einem Mindestkapital von 5.000 TL(mit der Verpflichtungserklärung, ein Viertel davon binnen drei Monaten einzuzahlen) eine GmbH gründen können, so erreicht der ausländische Investor diese Möglichkeit nur mit einem höheren Kapitaleinsatz und der Verpflichtung, fünf türkische Bürger zu beschäftigen, weil sonst dem ausländischen Partner die Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird. Und schließlich erhalten beide gemäß türkischen Rechts den Status eines „türkischen Unternehmens“, was nicht angeht. Zudem kann an dieser Stelle auch das Gegenseitigkeitsprinzip aus dem internationalen Recht eingreifen.
Gibt es zu diesem Thema die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten?
Artikel 17/2 des Gesetzes über Arbeitserlaubnisse für Ausländer sieht vor, dass Betroffene binnen dreißig Tagen gegen eine Entscheidung des Ministeriums Widerspruch einlegen können. Wird innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Widerspruchs dieser von der zuständigen Stelle abgelehnt oder ergeht innerhalb von dreißig Tagen kein Bescheid, kann innerhalb von sechzig Tagen eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht werden.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Bewertungskriterien dabei beanstandet werden. Bereits jetzt sind die ersten Ablehnungsbescheide eingegangen und es sieht so aus, als würde es sich insgesamt um keine kleine Anzahl handeln. Bei den Antragstellern, die Partner des antragstellenden Unternehmens sind, betreiben wir das Verfahren nach Erfüllung der Eigenkapitalsanforderung weiter. Im Hinblick auf die Anforderung, mindestens fünf türkische Bürger zu beschäftigen, warten wir jedoch, weil diese erst sechs Monate später erfüllt werden muss und Aussicht besteht, dass bis dahin eine nötige Anpassung bzw. Korrektur der Rechtsgrundlage erfolgt sein wird.
Sie verfügen als Anwältin über einige ausländische Klienten. Bitte stellen Sie uns Ihre Tätigkeiten vor. Wie beeinflusst das Thema Ihre Arbeit?
Mit meinem Partner Rechtsanwalt Ferudun Baha Selçuk leisten wir als Selçuk Rechtsanwaltsbüro ausschließlich Beratungs- und Rechtsanwaltsleistungen für ausländisches Unternehmensrecht. Insbesondere in den vergangenen zehn Jahren haben wir die Änderungen im Recht über ausländisches Kapital sehr intensiv verfolgt. Im In-und Ausland haben wir als Referenten Ausländer auf Investitionsmöglichkeiten in unserem Land hingewiesen. Als Anwälte müssen wir an Probleme lösungsorientiert herangehen. Ein Prozess ist immer die letzte Möglichkeit – grundsätzlich wird eine gütliche Einigung gesucht.
13 Ekim 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News October 2010
Verordnung zum Erwerb von Immobilien und beschränkten dinglichen Rechten von ausländischen Gesellschaften
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
Rechtsanwältin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
www.twitter.com/ulyaselcuk
Gemäß der neuen Regulierung, können ausländische Gesellschaften Immobilien erwerben, in dem Sie die erforderlichen Dokumente zunächst beim Direktorat für Planung und Koordinierung der zuständigen Provinzverwaltung einreichen. Die Provinzverwaltung übermittelt die Unterlagen zur Prüfung an den Generalstab bzw. eine zuständige Militäreinheit. Wenn die Immobilie nicht in einer militärischen Verbotszone liegt, wird die Genehmigung für den Immobilienerwerb erteilt. Falls binnen 15 Tage keine Antwort von den genannten Stellen erteilt wird, wird die Provinzverwaltung davon ausgehen, dass die Immobilie nicht in einem militärisch bedeutsamen Gebiet liegt und das Eintragungsverfahren fortsetzen. Falls inländische Gesellschaften durch Anteilsübertragung ausländische Gesellschafter an ihre Gesellschaft einschließen und dadurch zu einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital werden, so ist die Anteilsübertragung dem Schatzamt mitzuteilen. Diese Informationen werden vom Schatzamt monatlich an das Generaldirektorat für Grundbuch und Katasterwesen gesendet.
Bisher wurde die Genehmigungspflicht durch militärische Stellen nur auf natürliche Personen angewendet. Während bei natürlichen Personen jedoch das militärische Genehmigungsverfahren zu beträchtlichen Zeitverzögerungen führte, ist dies durch die eingeführte 15 Tage Frist beim Immobilienerwerb durch Unternehmen ausgeschlossen.
Vergabegesetz für öffentliche Aufträge wird geändert
Die Regierung hat eine erneute Novelle des Gesetzes über die öffentliche Auftragsvergabe angekündigt. Bisher ist bekannt, dass der Entwurf vorsieht, Aufträge mit einem Wert unter 50.000 TL nicht mehr in das Vergabeverfahren einzubeziehen. Der Entwurf sieht außerdem eine weitere Einschränkung der Institutionen vor, die dem öffentlichen Vergabeverfahren unterliegen.
Für die übrigen Aufträge werden als Verfahren offene Gebote oder Verhandlungen vorgesehen.
Zu den wichtigen Änderungen gehört auch die Zulassung ausländischer Bieter bei öffentlichen Ausschreibungen. Hier werden die Wertgrenzen deutlich gesenkt. Bei Bauaufträgen werden ausländische Unternehmen dem Entwurf zufolge ab einem Wert von 4,845 Mio. Euro zugelassen. Zuvor lag der Grenzwert bei 13,551 Mio. Euro. Bei Waren und Dienstleistungen wird die Mindesthöhe auf 125.000 Euro gesenkt, bei sektoralen Aufträgen und Designwettbewerben auf 387.000 Euro.
Der Vorteil inländischer Bieter bei Vergaben mit internationaler Beteiligung wird aufrechterhalten. Die von der EU kritisierte Vorschrift sieht bisher vor, dass inländische Bieter bevorzugt werden, wenn ihr Gebot um bis zu 15 Prozent über dem eines ausländischen Konkurrenten liegt. Nun soll dieser Satz ab dem 1. Januar 2015 auf 10 Prozent gesenkt werden. Die Regierung erklärt, dass sie die Bevorzugung inländischer Bieter erst sechs Monate vor dem Beitritt zur Europäischen Union aufgeben wird.
Istanbul, 13.10.2010
Ulya Selçuk
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20 Eylül 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - August - September 2010
„Gesundheitssteuer“ von Tabak- und Alkoholwaren
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
- Attorney at Law -
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
www.selcuk-selcuk.com.tr
http://twitter.com/ulyaselcuk
Die Türkische Regierung ist bei der Bearbeitung eines neuen Gesetzesentwurfes über “Gesundheitssteuer”, die von Tabak- und Alkoholwaren abgehoben werden. Die Türkische Sozialsicherungsinstitut (türk. “SGK”) plant 1 – 2 % vom Verkaufsumsatz von je Zigarettenschachte und Alkoholflasche abzuheben.
Die erhobenen Steuer werden im Rahmen eines Fonds zur Behandlung Lungenkrebserkrankungen zugestellt. Die “Gesundheitssteuer” basiert auf eine Zusammenarbeit der SGK mit der Weltgesundsheitsorganisation (“WHO”).
Gesetz zur Gründung des Bio-Sicherheitsgremiums angenommen
Ziel der Verordnung ist das Verfahren und die Regel zu den Fachmannlisten und Gremien zu bilden, die Arbeitsweisen und Kompetenzen festzulegen, die sich hauptsächlich mit der Markteinführung von genetisch geändertern Organismen und deren Produkten befassen werden. Die Gremien werden bei der Aufgabenausführung unanhängig bleiben. Die Hauptaufgabe der Gremien sind Berichte zu bearbeiten und dem Miniterium Vorschläge zu unterbereiten, die sich den Unfällen bei der Produktion von genetisch geänderten Organismen vorkommen, die der landwirtschaftlichen Produktion und Menschengesundheit schädlich sind. Zu diesen Vorschlägen sind auch die Tätigkeitskonditionen inbegriffen, die sich der Benutzung von genetisch geänderten Mikroorganismen in gedeckten Geländen vorsieht.
Verordnung zu den Verbraucherrechten im elektronischen Kommunikationssektor
Die Verordnung wurde von der Anstalt für Information und Kommunikationstechnologien bearbeitet und ist in Kraft getreten. Die Verordnung beabsichtigt den Verbraucherbeschwerden praktische Lösungen zu bringen und hat somit diesbezügliche Verfahren und Regel festgelegt. In diesem Rahmen sind die Verbraucherrechte, die Pflichte der Betreiber und die Abonnementverträge zwischen den Betreibern und Verbrauchern geregelt. Insbesondere sind hinsichtlich den Verbrauchern Transparenz- und Informierungspflicht gebracht. Darunter fallen Themenbereiche wie die sichere Benutzung vom Internet, Dienstleistungsqualität, Tarifänderungen, Schlichtungsmechanismen von Verbraucherbeschwerden
Verordnung zur organische Landwirtschaft
Die Verordnung regelt die Produktion oder Anschaffung von pflanzlichen und tierischen Produkte gemäss dem organischen Landwirtschaftsmethode, Hefeprodukte, die als Lebensmittel oder Futter benutzt werden, Produktsammlung in Forstgebieten und Naturgeländen, Bearbeitung dieser Produkte, Verpackung, Aufschriftversehung, Lagerung, Transport, Vermarktung, Kontrolle, Zertifizierung. Gemäss den Regeln der Verordnung kann innerhalb der Landesgrenzen organische Landwirtschaft betrieben werden. Falls umweltliche Beschmutzungsgefahr vorhanden ist, hat der Betreiber diese Risiko zu bewerden und die nötige Massnahmen zu ergreifen, die auch von ermächtigten Anstalten überprüft werden. Die Tätigkeiten der organischen Landwirtschaft wird in allen Phasen verfolgt und die Resultate registriert. Genetisch geänderten Organismen können bei der organischen Landwirtschaft mit Tieren nicht benutzt werden. Die örtliche und gebietliche ekologische Gleichgewicht ist dabei zu beachten.
Istanbul, 21.09.2010
Ulya Selçuk
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16 Temmuz 2010 Cuma
Turkey Legal e-News - July 2010
Neue Periode zur Bekämpfung gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung
Das Finanzamt, aktualisiert seinen Aktionplan bezüglich der Bekämpfungsstrategie gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung zum 2011 – 2013. Diesbezügliche Gesetzesentwurf wird vom Koordinierungsrat für Wirtschaft begutachtet und auch entschieden. Demgemäss werden folgende Regulierungen eintreten: Online Nachstellungssystem bei Treibstoffen; Amt für soziale Sicherung, hat die Zahl der Arbeitslosen, die vorügebergehende Untätigkeitsgelder beziehen, dem Einkommensverwaltung zu melden; mit der Mitteilung der Bruttogehälter der Mitarbeiter mitsamt ihrer TR-ID-Nummer und Steuerabkürzungen, wird beabsichtigt, Gehalts- und Steuererklärungenunter der tatsächlichen Gehalt zu hindern; Kreditkartenbelege, werden ebenfalls als offizielle Zahlungsbelege akzeptiert; das gleiche wird auch für die e-Rechnungen gelten; die Buchführung wird elektronisch erfolgen, deren Prüfung von den Wirtschaftsprüfern wird im elektronischen Zustand unternommen wird; Zentrales System für Risikoanalyse wird entwickelt, wobei den Steuerpflichtigen gemäss entsprechenden Kriterien ein Zeugnis erteilt wird; die Grundbucheinträge werden ebenfalls elektronisch erfolgen.
Vorübergehende Einfuhr bezüglich Haushaltsgegenstände genehmigt
Durch die volle Freistellung der Haushaltsgegenständen von der Zollsteuer gegen eine Kaution wird deren vorübergehende Einfuhr genehmigt. Diese Regulierung beruht auf den Beschluss des Ministerrates zur Änderung der Anwendung von bestimmten Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458, welcher in Kraft getreten ist. Natürliche Personen, deren Wohnsitz ausserhalb den Grenzen des Türkischen Zollgebietes liegen, können von diesem Beschluss Gebrauch machen. Natürliche Personen, die ausserhalb den Grenzen des türkischen Zollgebietes für mindestens 24 Monate wohnhaft sind und zur Benutzung in ihren gemieteten oder deren Eigentum erworbenen Wohnungen ihre Haushaltsgegenstände in die Warenfreizügigkeit bringen, haben dieses Verfahren vor oder innerhalb von sechs Monaten ihrer Einreise in die Türkei zu vollziehen. Für diese Gegenstände ist die Erklärung zur Freizügigkeitseintritt abzugeben.
Bezüglich der Freistellung der Waren, die hinsichtlich Prüfungs-, Analyse- oder Testzwecks in die Warenfreigzügigkeit gebracht werden, ist die Bezeichnung „Selbstuntergang“ umgeändert als „im Zustand, der für den gleichen Zweck nicht mehr zu nutzen ist“.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird erneut reguliert
Die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, werden zum ersten Mal im Rahmen eines Sondergesetzes geregelt, die folgendes regulieren: Risikovermeidung bei der Herstellung von Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen seitens des Arbeitgebers; Bekämpfung mit den Risiken an ihrer Quelle; Sorfältigkeit bei der Arbeitsweise und Produktionsmethode; insbesondere die Vermeidung von negativen Einflüssen der monotonen Arbeits- und Produktionstempo auf die Gesundheit und Sicherheit, falls es nicht zu vermeiden ist deren Minderung; Anpassung an technischen Entwicklungen; Ersetzung von gefährlichen Stoffen, mit gefahrlosen oder weniger gefährlichen, die insbesondere die Produktionsmethode und –weise, Arbeitsatmosphäre und –konditionen betreffen; eine folgerichtige und generelle Entwicklung von Massnahmenpolitiken bezüglich Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitskonditionen, Sozialbeziehungen und Arbeitsatmosphäre; die Schutzmassnahmen für die Gruppen werden zu den persönlichen Vorrecht haben; die Arbeitnehmer sind mit entsprechenden Anweisungen zu belehren.
Falls die Arbeitnehmer mit ernsthaften und nahen Gefahren ausgesetzt sind, können sie sich beim Arbeitnehmer oder dessen Vertreter bewerben und die Einleitung von erforderlichen Massnahmen einfordern. Bis zu der Entscheidung des Arbeitgebers über eine solche Forderung, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder falls die Möglichkeit ausgeschlossen ist von der ernsthaften Gefahr zu entkommen, den Arbeitsplatz verlassen, wobei seine Rechte zum Dienst vorbehalten bleiben.
Istanbul, 16.07.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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Das Finanzamt, aktualisiert seinen Aktionplan bezüglich der Bekämpfungsstrategie gegen die informelle Wirtschaft und Beschäftigung zum 2011 – 2013. Diesbezügliche Gesetzesentwurf wird vom Koordinierungsrat für Wirtschaft begutachtet und auch entschieden. Demgemäss werden folgende Regulierungen eintreten: Online Nachstellungssystem bei Treibstoffen; Amt für soziale Sicherung, hat die Zahl der Arbeitslosen, die vorügebergehende Untätigkeitsgelder beziehen, dem Einkommensverwaltung zu melden; mit der Mitteilung der Bruttogehälter der Mitarbeiter mitsamt ihrer TR-ID-Nummer und Steuerabkürzungen, wird beabsichtigt, Gehalts- und Steuererklärungenunter der tatsächlichen Gehalt zu hindern; Kreditkartenbelege, werden ebenfalls als offizielle Zahlungsbelege akzeptiert; das gleiche wird auch für die e-Rechnungen gelten; die Buchführung wird elektronisch erfolgen, deren Prüfung von den Wirtschaftsprüfern wird im elektronischen Zustand unternommen wird; Zentrales System für Risikoanalyse wird entwickelt, wobei den Steuerpflichtigen gemäss entsprechenden Kriterien ein Zeugnis erteilt wird; die Grundbucheinträge werden ebenfalls elektronisch erfolgen.
Vorübergehende Einfuhr bezüglich Haushaltsgegenstände genehmigt
Durch die volle Freistellung der Haushaltsgegenständen von der Zollsteuer gegen eine Kaution wird deren vorübergehende Einfuhr genehmigt. Diese Regulierung beruht auf den Beschluss des Ministerrates zur Änderung der Anwendung von bestimmten Artikel des Zollgesetzes Nr. 4458, welcher in Kraft getreten ist. Natürliche Personen, deren Wohnsitz ausserhalb den Grenzen des Türkischen Zollgebietes liegen, können von diesem Beschluss Gebrauch machen. Natürliche Personen, die ausserhalb den Grenzen des türkischen Zollgebietes für mindestens 24 Monate wohnhaft sind und zur Benutzung in ihren gemieteten oder deren Eigentum erworbenen Wohnungen ihre Haushaltsgegenstände in die Warenfreizügigkeit bringen, haben dieses Verfahren vor oder innerhalb von sechs Monaten ihrer Einreise in die Türkei zu vollziehen. Für diese Gegenstände ist die Erklärung zur Freizügigkeitseintritt abzugeben.
Bezüglich der Freistellung der Waren, die hinsichtlich Prüfungs-, Analyse- oder Testzwecks in die Warenfreigzügigkeit gebracht werden, ist die Bezeichnung „Selbstuntergang“ umgeändert als „im Zustand, der für den gleichen Zweck nicht mehr zu nutzen ist“.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz wird erneut reguliert
Die Bestimmungen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, werden zum ersten Mal im Rahmen eines Sondergesetzes geregelt, die folgendes regulieren: Risikovermeidung bei der Herstellung von Gesundheits- und Sicherheitsmassnahmen seitens des Arbeitgebers; Bekämpfung mit den Risiken an ihrer Quelle; Sorfältigkeit bei der Arbeitsweise und Produktionsmethode; insbesondere die Vermeidung von negativen Einflüssen der monotonen Arbeits- und Produktionstempo auf die Gesundheit und Sicherheit, falls es nicht zu vermeiden ist deren Minderung; Anpassung an technischen Entwicklungen; Ersetzung von gefährlichen Stoffen, mit gefahrlosen oder weniger gefährlichen, die insbesondere die Produktionsmethode und –weise, Arbeitsatmosphäre und –konditionen betreffen; eine folgerichtige und generelle Entwicklung von Massnahmenpolitiken bezüglich Technologie, Arbeitsorganisation, Arbeitskonditionen, Sozialbeziehungen und Arbeitsatmosphäre; die Schutzmassnahmen für die Gruppen werden zu den persönlichen Vorrecht haben; die Arbeitnehmer sind mit entsprechenden Anweisungen zu belehren.
Falls die Arbeitnehmer mit ernsthaften und nahen Gefahren ausgesetzt sind, können sie sich beim Arbeitnehmer oder dessen Vertreter bewerben und die Einleitung von erforderlichen Massnahmen einfordern. Bis zu der Entscheidung des Arbeitgebers über eine solche Forderung, kann der Arbeitnehmer die Arbeit verweigern oder falls die Möglichkeit ausgeschlossen ist von der ernsthaften Gefahr zu entkommen, den Arbeitsplatz verlassen, wobei seine Rechte zum Dienst vorbehalten bleiben.
Istanbul, 16.07.2010
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30 Haziran 2010 Çarşamba
Turkey Legal e-News June 2010
Änderung im Berggesetz
Gemäss dem Gesetz, können die Bergtätigkeiten und die Ausführung der Genehmigungsprozedere vom Ministerium für Energie und Naturquellen unter Vorbehalt der erwonnenen Rechten begrenzt werden. Sollten die Gründe für die Begrenzung der entsprechenden Bergfelder aufgehoben werden, können sie durch eine Versteigerung zur Minenaufsuchung eröffnet werden. Bei Aufsuchungen innerhalb des staatlichen Forstes, werden die Gesetzesbestimmungen zum Forstwesen angewandt. Die Bergtätigkeiten auf den Olivenplantagen sind vom Gesetz ausgeschlossen.
Die Produktionstätigkeiten bei den Bergwesen und diesbezügliche Eröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von Betrieben auf diesen Feldern, wird von der Provinzverwaltung erteilt. Für die Genehmigungen bezüglich Bergtätigkeiten innerhalb von Feldern mit Bebauungsgenehmigung ist der Antrag an den entsprechenden örtlichen Ämtern zu richten.
Bei Feststellung von Mineraltransport ohne Transportbeleg, wird die Bergmine beschlagnahmt und eine verwaltungsrechtliche Geldbusse angehängt, die dem fünf-fachen Preis bei den Verkäufen am Bergwerk entgegenkommt. Das gleiche Verfahren wird auch bei der Feststellung vom Bergtätigkeiten ohne Genehmigung oder jene auf Genehmigungsfeldern von Dritten angewandt, wobei die zwei-fache Geldbusse gelten wird. Die beschlagnahmten Minen werden vom administrativen Ämtern verkauft und der Preis an die Konten der Provinzverwaltung übertragen.
Bei der Gewährung von Genehmigung zur Bergtätigkeit ist die Einzahlung von Gebühr und Zusicherung zwingend vorgeschrieben. Die Genehmigungsgebühr bei der Gewährungsphase und abhängig von der Genehmigungsfrist beträgt jährlich pro Hektar, 1 % der jährlichen Genehmigungsgebühr. Diese kann vom Ministerrat um 50 % erhöht oder gesenkt werden. Bei Antragstellung für Produktionsgenehmigung in der Aufsuchungsphase und Betriebsgenehmigung, ist eine Zusicherung für Umweltschutz zu leisten. Nach der Wiederherstellung der Berggelände zur seinem Erstzustand einheitlich mit dem Umwelt, kann mit der Beendigung der Bergtätigkeit diese Zusicherung zurückerstattet werden.
Das Anteilrecht des Staates von der Mineralproduktion wird vom Mineralpreis einkassiert, die am Bergwerk gewonnen wird. Falls die produzierte Mine als Rohstoff benutzt oder verkauft wird, gilt ebenfalls der Preis am Bergwerk, welche nicht weniger als die Präsedenzpreise betragen darf. Das Anteilsrecht des Staates beträgt 1 % bis 4 %. An Feld, wo der Staat das Ermächtigungs- und Verfügungsrecht besitzt, beträgt das Anteilsrecht 30 %.
Das erste Jahr nach der Ausstellung der Genehmigung für Minensuche wird als Vor-Aufsuchung-Phase definiert. Während dieser Phase ist die Ausstellung eines Berichtes zwingend vorgesehen, dass alle Tätigkeiten zum Aufsuchungsprojekt vollzogen sind, der den Weg für das Recht der allgemeinen Aufsuchung eröffnen wird; auch in dieser Phase ist dergleicher Bericht auszufertigen, widrigenfalls wird die Genehmigung annuliert.
Bei der Feststellung von Tätigkeiten, die dem Betriebsprojekt entgegen unternommen werden oder Lebens- und Gütergefahr verursachen können, wird die Tätigkeit zur Minenproduktion gestoppt.
Falls im Rahmen der Royalty-Verträge, die der Eigentümer der Berkwerkgenehmigung, im Ganzen oder zum Teil des Genehmigungsfeldes mit Dritten abgeschlossen hat, wegen der Bergtätigkeit verwaltungsrechtliche, finanzielle oder rechtliche Haftungen im Rahmen der Arbeitsgesundheit und –sicherung hervorgerufen wird, so stehen diesem dem Royalty-Inhaber. Allerdings wird dadurch die Haftungen des Genehmigungseigentümers gemäs dem Berggesetz nicht aufgehoben.
Istanbul, 30.06.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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Gemäss dem Gesetz, können die Bergtätigkeiten und die Ausführung der Genehmigungsprozedere vom Ministerium für Energie und Naturquellen unter Vorbehalt der erwonnenen Rechten begrenzt werden. Sollten die Gründe für die Begrenzung der entsprechenden Bergfelder aufgehoben werden, können sie durch eine Versteigerung zur Minenaufsuchung eröffnet werden. Bei Aufsuchungen innerhalb des staatlichen Forstes, werden die Gesetzesbestimmungen zum Forstwesen angewandt. Die Bergtätigkeiten auf den Olivenplantagen sind vom Gesetz ausgeschlossen.
Die Produktionstätigkeiten bei den Bergwesen und diesbezügliche Eröffnungs- und Arbeitsgenehmigung von Betrieben auf diesen Feldern, wird von der Provinzverwaltung erteilt. Für die Genehmigungen bezüglich Bergtätigkeiten innerhalb von Feldern mit Bebauungsgenehmigung ist der Antrag an den entsprechenden örtlichen Ämtern zu richten.
Bei Feststellung von Mineraltransport ohne Transportbeleg, wird die Bergmine beschlagnahmt und eine verwaltungsrechtliche Geldbusse angehängt, die dem fünf-fachen Preis bei den Verkäufen am Bergwerk entgegenkommt. Das gleiche Verfahren wird auch bei der Feststellung vom Bergtätigkeiten ohne Genehmigung oder jene auf Genehmigungsfeldern von Dritten angewandt, wobei die zwei-fache Geldbusse gelten wird. Die beschlagnahmten Minen werden vom administrativen Ämtern verkauft und der Preis an die Konten der Provinzverwaltung übertragen.
Bei der Gewährung von Genehmigung zur Bergtätigkeit ist die Einzahlung von Gebühr und Zusicherung zwingend vorgeschrieben. Die Genehmigungsgebühr bei der Gewährungsphase und abhängig von der Genehmigungsfrist beträgt jährlich pro Hektar, 1 % der jährlichen Genehmigungsgebühr. Diese kann vom Ministerrat um 50 % erhöht oder gesenkt werden. Bei Antragstellung für Produktionsgenehmigung in der Aufsuchungsphase und Betriebsgenehmigung, ist eine Zusicherung für Umweltschutz zu leisten. Nach der Wiederherstellung der Berggelände zur seinem Erstzustand einheitlich mit dem Umwelt, kann mit der Beendigung der Bergtätigkeit diese Zusicherung zurückerstattet werden.
Das Anteilrecht des Staates von der Mineralproduktion wird vom Mineralpreis einkassiert, die am Bergwerk gewonnen wird. Falls die produzierte Mine als Rohstoff benutzt oder verkauft wird, gilt ebenfalls der Preis am Bergwerk, welche nicht weniger als die Präsedenzpreise betragen darf. Das Anteilsrecht des Staates beträgt 1 % bis 4 %. An Feld, wo der Staat das Ermächtigungs- und Verfügungsrecht besitzt, beträgt das Anteilsrecht 30 %.
Das erste Jahr nach der Ausstellung der Genehmigung für Minensuche wird als Vor-Aufsuchung-Phase definiert. Während dieser Phase ist die Ausstellung eines Berichtes zwingend vorgesehen, dass alle Tätigkeiten zum Aufsuchungsprojekt vollzogen sind, der den Weg für das Recht der allgemeinen Aufsuchung eröffnen wird; auch in dieser Phase ist dergleicher Bericht auszufertigen, widrigenfalls wird die Genehmigung annuliert.
Bei der Feststellung von Tätigkeiten, die dem Betriebsprojekt entgegen unternommen werden oder Lebens- und Gütergefahr verursachen können, wird die Tätigkeit zur Minenproduktion gestoppt.
Falls im Rahmen der Royalty-Verträge, die der Eigentümer der Berkwerkgenehmigung, im Ganzen oder zum Teil des Genehmigungsfeldes mit Dritten abgeschlossen hat, wegen der Bergtätigkeit verwaltungsrechtliche, finanzielle oder rechtliche Haftungen im Rahmen der Arbeitsgesundheit und –sicherung hervorgerufen wird, so stehen diesem dem Royalty-Inhaber. Allerdings wird dadurch die Haftungen des Genehmigungseigentümers gemäs dem Berggesetz nicht aufgehoben.
Istanbul, 30.06.2010
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24 Mayıs 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News May 2010
Eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft: Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung.
Staatsminister Ali Babacan hat die Detailles zur Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung bekanntgegeben. “So wie die Freiheit der türkischen Zentralbank hinsichtlich den Geldpolitiken gegeben ist, wird betreffend der Finanzpolitiken mit der Finanzordnung eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft beginnen”, so Babacan. Der wichtigste Grund warum die Türkei eine Finanzordnung braucht sei, den öffentlichen Finanzpolitiken eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewähren. Babacan führte wie folgt aus: “Bis jetzt war man mit einer drei jährigen Perspektive begrenzt, in dem ein mittelfristiges Programm und ein Finanzplan erstellt wurde. Mit einer solchen konkreten Planung, sind Ziele zu errichten, die in langfristigen Perspektiven behandelt werden, wodurch der Weg der Risikenprämien in der Türkei gesenkt werden können. Die Einlagen- und Kreditfristen bildeten bis jetzt ein Problem in der Türkei, da die öffentlichen Perspektiven kurz gehalten waren. Mit langfristigen Perspektiven werden auch die Zinssätze der Einlagen und Kreditte verlängert, womit auch der Weg zu langfristigen Quellen für die privaten Wirtschaftszweigen geöffnet wird, die niedrigere Kosten veranlassen werden. Deswegen ist die stationäre Einsicht einer Finanzdisziplin einzuleiten, die jeglicher globaler Kondition und Konjunktur angepasst ist.
TÜSIAD (Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer) hat die Entwurfsvorlage begrüsst, wobei sie aber auch die Anmerkung gebracht hat, dass die Einsetzung von unabhängigen Institutionen angebrachter wäre, da gemäss diesem Gesetz das Finanzministerium die Kontrolle über dessen Umsetzung haben werde.
Der Entwurf wurde auch zur Einsichtnahme an die OECD, Europäischen Kommission, IMF und Weltbank vorgelegt. Die Buchhaltung und Berichtigung von Unternehmen, sind gemäss den EU und internationalen Standart zu führen.
Die Arbeitsgeber haben innerhalb 5 Tage ab des berechtigten Krankenurlaubs, die Zahlungen bezüglich der vorübergehenden Untätigkeit mitzuteilen
Die Mitteilung ist an die Sozialanstalt für Versicherung über deren Internetseite auszuführen. Gegen die Arbeitgeber, die diese Mitteilungspflicht nicht eingehalten, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbusse fällig.
Sportsvereine dürfen keine Marken von alkoholischen Getränken als Vereinsnamen benutzen
Gemäss dem Entwurf zur Verordnung zum Verfahren und Grundlagen beim Verkauf und Anbieten von Tabakwaren und alkolischen Getränken werden wichtige Änderungen unternommen. In diesem Rahmen wird verboten, die Marken von alkolischen Getränken als Namen von Sportvereinen zu gewähren. Weiteres wird im Entwurf die Verkaufstätigkeiten und –genehmigung, Stellen, an denen kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken unternommen werden, Preismitteilungen, Werbung und Sponsorships, Prüfungen und Massnahmen reguliert - z.B. der Verkauf von alkolischen Getränken und Tabakwaren an Automaten werden verboten. Die Verkaufsgenehmigung, die vor dieser Verordnung erteil worden sind, bleiben bis zum 31. März 2011 weiterhin gültig. Die verordnungswidrigen Punkte von Verkaufsstellen sind innerhalb 90 Tage ab der Bekanntgabe dieser Verordnung zu beseitigen bzw. anzupassen.
Istanbul, 14.05.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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e-Mail: info@selcuk-selcuk.com.tr
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Staatsminister Ali Babacan hat die Detailles zur Vorlage zum Gesetzesentwurf über die Finanzordnung bekanntgegeben. “So wie die Freiheit der türkischen Zentralbank hinsichtlich den Geldpolitiken gegeben ist, wird betreffend der Finanzpolitiken mit der Finanzordnung eine neue Periode in der türkischen Wirtschaft beginnen”, so Babacan. Der wichtigste Grund warum die Türkei eine Finanzordnung braucht sei, den öffentlichen Finanzpolitiken eine langfristige Vorhersehbarkeit zu gewähren. Babacan führte wie folgt aus: “Bis jetzt war man mit einer drei jährigen Perspektive begrenzt, in dem ein mittelfristiges Programm und ein Finanzplan erstellt wurde. Mit einer solchen konkreten Planung, sind Ziele zu errichten, die in langfristigen Perspektiven behandelt werden, wodurch der Weg der Risikenprämien in der Türkei gesenkt werden können. Die Einlagen- und Kreditfristen bildeten bis jetzt ein Problem in der Türkei, da die öffentlichen Perspektiven kurz gehalten waren. Mit langfristigen Perspektiven werden auch die Zinssätze der Einlagen und Kreditte verlängert, womit auch der Weg zu langfristigen Quellen für die privaten Wirtschaftszweigen geöffnet wird, die niedrigere Kosten veranlassen werden. Deswegen ist die stationäre Einsicht einer Finanzdisziplin einzuleiten, die jeglicher globaler Kondition und Konjunktur angepasst ist.
TÜSIAD (Verein türkischer Geschäftsleute und Unternehmer) hat die Entwurfsvorlage begrüsst, wobei sie aber auch die Anmerkung gebracht hat, dass die Einsetzung von unabhängigen Institutionen angebrachter wäre, da gemäss diesem Gesetz das Finanzministerium die Kontrolle über dessen Umsetzung haben werde.
Der Entwurf wurde auch zur Einsichtnahme an die OECD, Europäischen Kommission, IMF und Weltbank vorgelegt. Die Buchhaltung und Berichtigung von Unternehmen, sind gemäss den EU und internationalen Standart zu führen.
Die Arbeitsgeber haben innerhalb 5 Tage ab des berechtigten Krankenurlaubs, die Zahlungen bezüglich der vorübergehenden Untätigkeit mitzuteilen
Die Mitteilung ist an die Sozialanstalt für Versicherung über deren Internetseite auszuführen. Gegen die Arbeitgeber, die diese Mitteilungspflicht nicht eingehalten, wird eine verwaltungsrechtliche Geldbusse fällig.
Sportsvereine dürfen keine Marken von alkoholischen Getränken als Vereinsnamen benutzen
Gemäss dem Entwurf zur Verordnung zum Verfahren und Grundlagen beim Verkauf und Anbieten von Tabakwaren und alkolischen Getränken werden wichtige Änderungen unternommen. In diesem Rahmen wird verboten, die Marken von alkolischen Getränken als Namen von Sportvereinen zu gewähren. Weiteres wird im Entwurf die Verkaufstätigkeiten und –genehmigung, Stellen, an denen kein Verkauf von Tabakwaren und alkoholischen Getränken unternommen werden, Preismitteilungen, Werbung und Sponsorships, Prüfungen und Massnahmen reguliert - z.B. der Verkauf von alkolischen Getränken und Tabakwaren an Automaten werden verboten. Die Verkaufsgenehmigung, die vor dieser Verordnung erteil worden sind, bleiben bis zum 31. März 2011 weiterhin gültig. Die verordnungswidrigen Punkte von Verkaufsstellen sind innerhalb 90 Tage ab der Bekanntgabe dieser Verordnung zu beseitigen bzw. anzupassen.
Istanbul, 14.05.2010
Ulya Selçuk – Rechtsanwältin
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19 Nisan 2010 Pazartesi
Turkey Legal e-News - April 2010
Ratingsystem wird vom RTÜK geprüft
Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.
Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten
Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.
Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen
In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.
Ulya Selçuk - Rechtsanwaeltin
SELCUK & SELCUK LAW FIRM
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Das Türkische Obergremium für Radio und Fernsehen (bekannt unter der türk. Abkürzung “RTÜK”) hat einen neuen Gesetzesentwurf verabschiedet, wodurch das Rating-System seiner Kontrolle unterworfen wird. Rating-Messungen unternehmende Firmen, haben vom Obergremium die Genehmigung zu beantragen, in dem ihre Messungen von dieser Stelle geprüft werden. Der Gesetzesentwurf über Einrichtung und Sendungsdiensleistungen von Radio und Fernsehen, steigert die ausländischen Kapitalenanteile in Medien vom 25 % auf 50 %. Die Kürzung zu Gunsten des Obergremiuns von den Werbungserträgen der Sendeanstalte, wird von 5 % gemäss den Erwartungen des Mediensektors zu 3 % gesenkt. Der Entwurf ist auf der Basis der EU Richtlinie für visuelle und audioelle Mediendienstleistung zur Änderung der EU Richtlinie für grenzüberschreitendes Fernsehen vom Dezember 2007 erstellt worden. Mit dieser Gesetzesentwurf wird bezweckt den Kompetenzstreit zu beseitigen, die Sendungsprüfung mittels RTÜK effizienter zu gestalten und den Wettbewerb im Mediensektor zu vermehren.
Gesetz zur Biosicherheit in Kraft getreten
Nach dem Gesetz, ist die Benutzung der genetisch geänderten Organismen und deren Produkte bei Babynahrung, -rezepten, -zusatzstoffen, deren Markteinführung ohne Erlaubnis und die Produktion von Pflanzen und Tiere mit genetisch geänderten Organismen verboten. Für den Erst-Import von Produkten mit genetisch geänderten Organismen, ist ein Antrag beim Ministerium für Landwirtschaft, Forst- und Dorfwesen zu erstellen. Sollten diese Produkte die Vielfalt von Menschen-, Tier- und Pflanzengesundheit gefährden, so wird der Antrag abgelehnt. Sollte die genannte Vielfalt nach der Genehmigung rechtlich verletzt werden, wird man von diesbezüglichen Schäden zur Haftung gezogen. Für die Verfolgung von diesen Produkten, sind die Etikettenregulierung einzuhalten, womit die bezeichnende Identifizierung registriert wird. Diesbezügliche Dokumente sind für 20 Jahre aufzubewahren. Sollte der vom Ministerium bestimmter Schwellewert überschritten werden, so ist auf dieses Merkmal auf der Etikette ausdrücklich hinzuweisen.
Diverse Verordnungen zur Abfallkontrolle erlassen
In folgenden Bereichen sind Änderungsverordnungen zur Abfallkontrolle erlassen: Verpackungsabfall; Ölabfall-, Pflanzenabfall; abgefahrene Reifen; Polychlor-Bifenyl und Polychlor-Terfenyl; industrielle Luftverschmutzung, Wasserbeschmutzung; gefährliche Abfälle; Beschmutzungen, die von gefährlichen Abfällen bei Gewässern und deren Umgebung verursacht werden; medizinische Abfälle.
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25 Mart 2010 Perşembe
Turkey Legal e-News - March 2010
Änderungen bei der Istanbuler-Börse
Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.
Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.
Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:
• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.
• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.
• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.
• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)
• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.
• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.
• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.
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Die Revision der Organisation, Aufgaben und Operationsprinzipien der Istanbuler-Börse ist in Kraft getreten.
Die Börse verfügt nun über drei neue Abteilungen für Marketing, internationale Beziehungen sowie Medien und PR. Weitere Änderungen betreffen die von den Marktteilnehmern benutzten Konten und die diesbezüglichen Benutzungsprinzipien im Rahmen von “Börsenregulation” und “Regulation für expandierende Firmenmärkte”. Als Resultat der Änderungen, sind primäre Marktoperationen in der “Marktregulation zur Anleihen” zugelassen. Neufestlegungen wurden außerdem zur Mitgliedschaft an der Istanbuler-Börse im Hinblick auf die Mitgliedsbeiträge und –sicherheiten, deren Arten und Rückerstattungen getroffen.
Der Türkische Kapitalmarktrat SPK hat bezüglich der Prinzipien des Aktienangebotes und den Verkaufsmethoden der Wertpapieren eine neue Regulierung verabschiedet, die folgende Schlüsselpunkte enthält:
• Eine feste Verpflichtung zur Verkaufsgarantie nicht mehr erforderlich: Beim Erstbörsengang, können Brokerfirmen den Emittenten auf der “best-effort” Basis Vermittlungsdienstleistungen anbieten, wobei eine Festverpflichtung im Ganzen nicht erforderlich ist.
• Mindest - “free-float” aufgehoben: Der Mindest- “free-float” beim Erstbörsengang wird aufgehoben und den Emittenten die Möglichkeit geboten, die Anzahl der Aktien frei festzulegen, die unbegrenzt zum Kauf angeboten werden.
• Aktienerwerb durch Insider bei öffentlichen Angeboten möglich: Das Verbot, womit verhindert wird, dass die Insider bei öffentlichen Angeboten Aktien erwerben, ist aufgehoben.
• Mehr Aktien für ausländische Anleger: Es ist vorgesehen, die Mindestreservierung für lokale Anleger auf 10 % zu senken (der heutige Stand liegt zwischen 30 – 50 % des angebotenen Volumens)
• Angebot an qualifizierte Anleger: In dieser Bestimmung wird der Begriff des qualifizierten Investors definiert und das Verfahren bezüglich eines Angebots an qualifizierten Anleger beschrieben. In diesem Zusammenhang können Emittenten durch öffentliche Bekanntmachungen qualifizierte Anleger zu einem Aktiengebot einladen, wobei deutlich gemacht werden muss, dass sich das Aktienangebot ausschließlich an qualifizierte Anleger richtet und kein öffentliches Angebot ist.
• Methoden zur Zahlung und Aktienplazierung: Die bereits angewandten Zahlungsmethoden bei türkischen Erstbörsengängen, sind nunmehr ausdrücklich im Entwurf festgehalten. Demgemäss, können Emittenten und Brokerfirmen Anleger die Möglichkeit anbieten, ihre Zahlungen bei der Aktienplazierung in der ausländischen Währung, Staatsbonds, liquiden Investitionsfonds oder in weiteren liquiden Instrumenten zu tätigen. Weiter wird den Emittenten und Brokerfirmen die Freiheit eingeräumt, jede Art von Aktienplazierungsmethode in Bezug auf Erstbörsengängen und sekundären öffentlichen Angeboten zu rezipieren, wobei die rezipierte Methode dem Gleichbehandlungsprinzip nicht zuwiderlaufen darf.
• Anreize für Unterstützung der Börsengängigkeit der öffentlichen Angebote: Unter bestimmten Konditionen, wird bestimmten Anlegergruppen Unterstützungen in Bargeld oder auch als Sachleistungen gewährt.
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